Herzogtum Lauenburg (pm). Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (jeweils Sachthema Windenergie) eingeleitet. Nach Auswertung des in der Zeit vom 27. Dezember 2016 bis 30. Juni 2017 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP und den Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 21. August 2018 den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP sowie der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf beschlossen.
Mit Runderlass der Landesplanungsbehörde vom 21. August 2018 (Amtsbl. Schl-H. S. 741) wurde das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (Beteiligte) gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgt in den auslegenden Stellen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 4. September 2018 bis zum 3. Januar 2019 in den Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte. Die Planunterlagen umfassen:
– Zweiter Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010, Kapitel 3.5.2, (Sachthema Windenergie),
– Zweiter Entwurf der Teilaufstellungen der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (Sachthema Windenergie),
– Umweltberichte zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung und der Teilaufstellungen der Regionalpläne nebst Anlagen mit den FFH-Verträglichkeitsprüfungen,
– Karten der Planungsräume I bis III,
– Gesamträumliches Plankonzept nebst Bewertungsschlüssel und Datenblättern. Sie liegen in der Zeit vom 05. September.2018 bis zum 05. Oktober 2018 in Raum 252 im Kreishaus des Kreises Herzogtum Lauenburg, Barlachstraße 2 in 23909 Ratzeburg, während der Sprechzeiten montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr öffentlich aus.
Äußerungen können in schriftlicher oder elektronischer Form in der Zeit vom 4. September 2018 bis zum 3. Januar 2019 abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Äußerungen können unberücksichtigt bleiben. Das Beteiligungsverfahren wird als internetgestütztes Online-Beteiligungsverfahren durchgeführt. Es ist ausdrücklich erwünscht, für Stellungnahmen das zur Verfügung stehende Online-Beteiligungsportal unter www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung zu nutzen. Dieses steht bis einschließlich 3. Januar 2019 zur Verfügung. Hier können die Planunterlagen für den gesamten Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.
Stellungnahmen können außerdem per Email an die windenergiebeteiligung@im.landsh.de,
per Post an die Adresse:
Ministerium für Inneres. ländliche Räume und Integration
des Landes Schleswig-Holstein
Abteilung Landesplanung und ländliche Räume
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden oder der Landesplanungsbehörde abgegeben werden. Alle abgegebenen Stellungnahmen werden in das Online-Beteiligungsportal eingepflegt. Hinweise zum Datenschutz können bei den auslegenden Stellen sowie im Internet eingesehen werden. Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren finden Sie unter www.schleswig-holstein.de/windenergie.