Kiel (pm). Freie Fahrt für die Förderung von Energiewendeprojekten in Schleswig-Holstein. Seit dem 31. Juli können diese Projekte mit Mitteln aus dem Bürgerenergiefonds des Landes gefördert werden. Die entsprechende Richtlinie für die Vergabe von Zuwendungen aus dem Sondervermögen Bürgerenergie.SH wurde gestern im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlicht.
Dr. Robert Habeck: „Uns haben nach der Vorstellung des Bürgerenergiefonds bereits zahlreiche Anfragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Initiativen erreicht. Ich freue mich sehr, dass der Bürgerenergiefonds auf so großes Interesse stößt.“
Über den Bürgerenergiefonds werden Projekte in der Startphase unterstützt, in der noch keine Projektfinanzierung über Kreditinstitute möglich ist. In dieser Phase sind Beratungen, Gutachten und weitere Vorplanungen erforderlich. Sobald die Planungen voranschreiten und eine Finanzierung erfolgt, ist der über den Bürgerenergiefonds bereitgestellte Betrag mitzufinanzieren und an den Fonds zurückzuzahlen. „„Mit dem Bürgerenergiefonds schließt das Land die Förderlücke zwischen der ersten Projektidee und der Umsetzung des Projektes““, erläutert Erk Westermann-Lammers, Vorstandsvorsitzender der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die den Fonds im Auftrag des Energiewendeministeriums verwaltet.
Zur Beantragung der Fördermittel bei der IB.SH müssen sich mindestens sieben natürliche Personen aus der oder den Gemeinden zusammenschließen, in der das Projekt realisiert werden soll. Gefördert werden Projektideen aus den Bereichen erneuerbare Wärme, erneuerbarer Strom, neue Mobilität und Energieeffizienz sowie der Digitalisierung der Energiewende. Je Projekt können bis zu 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Beantragung muss eine detaillierte und nachvollziehbare Projektbeschreibung des Gesamtprojektes vorgelegt werden, in der unter anderem Ziel, Zeitplan, Aufwendungen, Eigenleistungen, Maßnahmen, ein vorläufiger Finanzierungsplan und der Ort des Bürgerenergieprojektes dargestellt werden.