Berlin/Herzogtum Lauenburg (pm). Anlässlich der Verabschiedung des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Nina Scheer, stellvertretende umweltpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatterin für Atomenergie: „Mit dem gestern Abend im Deutschen Bundestag verabschiedeten Atomgesetz wurde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, für Atomkraftwerksbetreiber einen Ausgleich für Interessensverletzungen zu schaffen, die ihnen durch das schwarz-gelbe Hin und Her beim Atomausstieg entstanden waren.“
Scheer weiter: „2010 hatte die schwarz-gelbe Koalition Atomlaufzeiten verlängert, die Verlängerung dann aber wenige Monate später in Folge der Atomkatastrophe von Fukushima wieder zurückgenommen und Stilllegungen beschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied mit Urteil vom 6. Dezember 2016, dass eine gesetzliche Neuregelung bis zum 30. Juni 2018 zu treffen sei, um sogenannte frustrierte Investitionen (Investitionen, die im Vertrauen auf die Laufzeitverlängerungen getätigt wurden), sowie die durch den Wiederausstieg weniger verstrombaren Mengen, auszugleichen.
Richtigerweise wurde mit dem Gesetzentwurf nun nicht die Option der Laufzeitverlängerung, sondern die Option des finanziellen Ausgleichs gewählt, selbst wenn dies eine aus den Steuereinnahmen zu leistende Einbuße bedeuten wird. Letztere wird anhand der nun getroffenen Regelungen nach Vollendung des Ausstiegs, somit nach 2022, zu leisten sein.
Blind vor den Risiken und Folgelasten der Atomenergienutzung, die auch eine über tausende von Jahren fortwirkende volkswirtschaftliche Folgelast bedeuten, sprach und spricht sich im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens allein die AfD-Fraktion für eine Verlängerung von Laufzeiten aus.
Ich bedaure sehr, dass mit der Atomgesetz-Novelle nicht die Chance genutzt wurde, die Übertragung von Reststrommengen in sogenannte Netzausbaugebiete zu unterbinden. Leider war dies mit dem Koalitionspartner nicht vereinbar.
Netzausbaugebiete bezeichnen solche Gebiete, für die gesetzlich aufgrund eingeschränkter Übertragungsnetzkapazitäten und entsprechend erwarteter Netzengpässe ein jährliches Ausbaulimit für Erneuerbare Energien definiert wurde. Schleswig-Holstein fällt in ein solches Netzausbaugebiet. Hier führen Netzengpässe regelmäßig zur Abregelung von Windstrom, was den Klimaschutzzielen entgegen wirkt und Kosten für nicht nutzbaren Strom bedeutet.
Wenn nun von einem Atomkraftwerk auf ein anderes Atomkraftwerk, das in einem Netzausbaugebiet steht, sogenannten Reststrommengen, die den Unternehmen als noch verstrombare Mengen zustehen, übertragen werden, droht dies die Netzengpasssituation zu verschärfen. Dies hat dann zur Folge, dass noch mehr Windkraftanlagen abgeschaltet werden und steht in Konflikt mit den Energiewendezielen. In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU hat sich die SPD-Fraktion dafür eingesetzt, eben eine solche Übertragung von Reststrommengen, etwa auf das AKW Brokdorf, zu unterbinden.
Einen Bärendienst hat uns dabei die Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Juni auf Initiative der schleswig-holsteinischen Jamaika-Landesregierung bzw. Robert Habeck erwiesen, wonach eine solche Regelung erst nach Inkrafttreten der Atomgesetznovelle vorzunehmen sei und dann auch noch im Austausch mit den Atomkonzernen und einem erst zu erarbeitenden Konzept. Eine solche Stellungnahme während des parlamentarischen Verfahrens zum Atomgesetz war absolut kontraproduktiv, da dies die parlamentarischen Bestrebungen, eine solche Einschränkung bereits im Rahmen der Atomgesetznovelle zu regeln, untergrub.
Auch das AKW Brunsbüttel hätte nach Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Gesetzestext gestrichen werden sollen. Die Ausführungen von mehreren Sachverständigen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung bestätigten mehr als erhebliche Zweifel, ob es im Zusammenhang mit ausgleichsberechtigten Genehmigungsinhabern gesetzlich zu erwähnen sei.
Die Streichung von Brunsbüttel, wie auch eine ebenfalls seitens der SPD-Fraktion vorgeschlagene konkretisierende Formulierung zur Ausgleichshöhe ‚unterhalb des vollen Wertersatzes‘, waren mit dem Koalitionspartner leider ebenfalls nicht vereinbar.
Bemerkenswert ist, dass sich die FDP-Fraktion, die die verfassungsgerichtliche Nachbesserungspflicht damals mit verursachte, nun gegen die Atomgesetz-Novelle stimmte und sich damit der verfassungsgerichtlichen Verpflichtung entzog, bis zum 30. Juni eine neue gesetzliche Regelung zu finden.“