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Titel Herzogtum Lauenburg

CDU zum Förderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser

von Pressemitteilung
Juni 28, 2018
CDU zum Förderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser

Foto: hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Die CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Schlie und Andrea Tschacher erklären zum Förderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser: „In vielen Kommunen hat sich bei den Feuerwehrgerätehäusern in den letzten Jahren ein massiver Investitionsstau angehäuft. Viele können nicht mehr den Standard vorweisen, der erforderlich ist. Auch von den Feuerwehr-Unfallkassen werden immer wieder zahlreiche Mängel in Feuerwehrgerätehäusern festgestellt und in seitenlangen Mängelberichten festgehalten.“

Schlie und Tschacher weiter: „Die CDU schätzt das ehrenamtliche Engagement derjenigen, die sich in der  Freiwilligen Feuerwehr vor Ort mit viel Freude und Pflichtbewusstsein für die Sicherheit zum Wohl der Gemeinschaft einbringen, sehr. Uns ist es daher auch besonders wichtig, für unsere Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehören auch intakte und standardgemäße Feuerwehrgerätehäuser.

Mit dem Landeshaushalt 2018 stellen wir dafür erstmals aus Bundesmitteln und aus dem Kommunalen Finanzausgleich Fördergelder in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro bereit. Fünf Millionen davon stammen aus den Restmitteln von den Kommunen. Jetzt fließt davon ein wesentlicher Teil gemäß Wunsch der kommunalen Landesverbände in die Feuerwehrgerätehäuser.

Träger des abwehrendenden Brandschutzes und der technischen Hilfe beziehungsweise Gemeinden, Ämter und Zweckverbände können ab sofort eine Förderung für den Neubau, die Erweiterung, den Aus- und Umbau eines Gebäudes zu einem Feuerwehrgerätehaus beantragen.
Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren in unserem Land aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Sie müssen fachlich notwendig und wirtschaftlich sein. Der Förderhöchstsatz beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent bereitzustellen. Die Mindestförderung liegt bei 15.000 Euro und die Höchstförderung liegt bei 300.000 Euro. Die Antragsfrist für Maßnahmen für das Jahr 2019 endet am 14. September 2018 und die Antragsfrist für 2020 am 13. September 2019.“

Tags: FeuerwehrFeuerwehrgerätehäuser

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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