Mölln (pm). Familienmitglieder, die einen lieben Menschen zu Hause pflegen, benötigen regelmäßige Auszeiten, sonst ist deren völlige Erschöpfung absehbar. „Dabei müssen sie allerdings kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie einmal wegfahren, um sich selbst zu erholen. Denn wenn es der Pflegeperson gut geht, kommt das auch dem Pflegebedürftigen zugute“, sagt AOK-Niederlassungsleiter Torsten Flocken.
Damit Angehörige immer mal wieder Abstand vom anstrengenden Pflegealltag gewinnen können und der Pflegebedürftige dennoch gut versorgt wird, tragen die gesetzlichen Pflegekassen die Kosten für eine notwendige Verhinderungspflege. „Dieser Anspruch besteht für bis zu sechs Wochen im Jahr“, sagt Flocken. Voraussetzung ist, dass Angehörige den Pflegebedürftigen bereits seit mindestens sechs Monaten pflegen. Außerdem wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes während einer Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt.
In Fällen, in denen keine Verhinderungspflege genommen werden kann und die häusliche Pflege auch nicht über die Sach-, Geld-, Kombinationsleistungen erbracht wird oder Einrichtungen der teilstationären Pflege möglich ist, kann die zu pflegende Person auch vorübergehend in einem Pflegeheim untergebracht werden. Diese ‚Kurzzeitpflege‘ ist für die Überbrückung kurzfristiger Notsituationen gedacht. Dazu gehört unter anderem eine Erkrankung, aber auch der Urlaub des Pflegenden. Die Pflegekasse übernimmt hierbei die Kosten für die pflegerische Versorgung, die medizinische Behandlungspflege sowie für die soziale Betreuung. Unterkunft und Verpflegung zahlt der Pflegebedürftige allerdings selbst. Voraussetzung ist, dass das Heim von der Pflegekasse für die Kurzzeitpflege zugelassen ist.
„Wichtig ist, dass die betreffenden Angehörigen das ganze Jahr über Entlastungsangebote nutzen. So können sie Überlastung oder Erschöpfung vorbeugen“, sagt Flocken. Über die konkreten Möglichkeiten können sich pflegende Angehörige bei ihrer Pflegekasse informieren.
Darüber hinaus bietet die AOK NordWest für ihre Versicherten als besonderen Service eigene speziell ausgebildete Pflegeberater. „Unsere AOK-Pflegeberater helfen den Angehörigen und Pflegepersonen selbstverständlich kostenfrei, die Pflege zu organisieren und unterstützen gern bei der Suche nach individuellen und wohnortnahen Lösungen“, so Flocken. Im Beratungsgespräch, auf Wunsch der Betroffenen auch gern in deren häuslichen Umgebung, geht es zunächst darum, den konkreten Hilfebedarf zu erfassen, zu analysieren und in einem weiteren Schritt gemeinsam einen Versorgungsplan zu erstellen. Bei Bedarf koordinieren die AOK-Pflegeexperten die notwendigen Leistungen für den Pflegebedürftigen. Die Pflegeberater kennen Leistungserbringer, spezielle Entlastungsangebote und ehrenamtliche Anbieter vor Ort und können diese in die Versorgungsplanung mit einbinden.