Geesthacht (pm). Im Kernkraftwerk Krümmel ist Ende vergangener Woche ein Schweißnahtanriss an einer aktivitätsführenden Rohrleitung festgestellt worden. Der Defekt befindet sich an einem Spülwasseranschlussstutzen, der an einem Behälter für Filterkonzentrat angeschweißt ist.
Der Behälter ist entleert, so dass der Spülwasseranschlussstutzen zurzeit nicht genutzt wird. Radioaktivität ist nicht freigesetzt worden, da das betreffende System im Unterdruck betrieben wird. Das teilte die schleswig-holsteinische Reaktorsicherheitsbehörde (Energiewendeministerium) heute (4. Mai) in Kiel mit.
Die Reaktorsicherheitsbehörde hat eine Untersuchung des Ereignisses eingeleitet, an der auch Sachverständige beteiligt werden. Dabei soll der betroffene Rohrleitungsbereich zur werkstofftechnischen Untersuchung herausgetrennt werden. Anschließend sollen die Instandsetzungsmaßnahmen festgelegt werden.
Die Betreibergesellschaft hat der Reaktorsicherheitsbehörde die Feststellungen als meldepflichtiges Ereignis der Kategorie N („Normal“) gemeldet.
Hintergrund
Bei den Filterkonzentraten handelt es sich um abfiltrierte radioaktive Stoffe aus der Reaktorwasserreinigung des Kernkraftwerks. Nach Trocknung können diese als Feststoffe gelagert werden.
Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).
Das seit Mitte 2009 dauerhaft abgeschaltete Kernkraftwerk Krümmel verlor mit der Atomgesetzänderung von 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Der Betreiber beantragte im August 2015 bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel.