Berkenthin/Krummesse (pm). Die Schüler der Gemeinschaftsschule Stecknitz können nach der zehnten Klasse das Angebot zum Übergang in die Oberstufe dreier Lübecker Berufsschulen (die Bestätigung der Lübecker Bürgerschaft steht hier noch aus), der Gemeinschaftsschule Sandesneben oder des Berufsbildungszentrums in Mölln nutzen. Die Schulen und Schulträger haben entsprechende Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Die Rechtswirksamkeit der Vereinbarungen wurde zwischenzeitlich durch das Bildungsministerium bestätigt.
Die Kooperation mit den Lübecker Berufsschulen der Friedrich-List-Schule, Emil-Possehl-Schule und Dorothea-Schlözer-Schule kommt nach der Bestätigung der Lübecker Bürgerschaft vom 22. März 2018 wohl noch hinzu. Schulverbandsvorsteher Friedrich Thorn freut sich über diese Entwicklung, weil ihm viel an der Weiterentwicklung der Stecknitz-Schule liegt. Dem Schulverband an der Stecknitz wurde die Einrichtung einer eigenen Oberstufe durch das Bildungsministerium verwehrt. Folglich sieht Friedrich Thorn hier die Möglichkeit, einen problemlosen Übergang von den Standorten in Berkenthin und Krummesse auf benachbarte Schulen mit Oberstufenangebot zu ebnen. Unabhängig hiervon hat der Schulverband weiterhin das Ziel einer eigenen Oberstufe und klagt hierzu gegen das Land Schleswig-Holstein.
„Ziel der Vereinbarungen ist eine enge fachliche und pädagogische Zusammenarbeit der beteiligten Schulen“ erläutert Friedrich Thorn. Damit verbunden sind zahlreiche Angebote, die die Schülerinnen und Schüler schon frühzeitig – ggf. ab der Klassenstufe 5 – nutzen können. Dazu gehören beispielsweise regelmäßige Informationsveranstaltungen, Schnuppertage und Hospitationen. Auch tauschen die Schulen beidseitig pädagogische Konzepte aus und führen hierzu einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch auf Ebene der Koordinatoren und Oberstufenleiter durch.
Anmerkung der Redaktion: In der Pressemitteilung des Schulverbandes an der Stecknitz zur Kooperation zur Gemeinschaftsschule Stecknitz mit Umlandschulen hat sich ein Fehler eingeschlichen. Eine verbindliche Kooperation gemäß Paragraf 43 Schulgesetz besteht mit der Gemeinschaftsschule Sandesneben, dem Berufsbildungszentrum Mölln und nach Bestätigung der Lübecker Bürgerschaft wohl auch mit drei Lübecker Berufsschulen.
Mit der Lübecker Baltic-Schule besteht dagegen keine verbindliche Kooperation, wie in der Pressemitteilung fälschlicherweise dargestellt. Zwischen der Baltic-Schule Lübeck und der Stecknitz-Schule besteht lediglich eine Kooperation ohne den verbindlichen Rechtsanspruch der Schüler auf Zuweisung eines Platzes für die Oberstufe an der Baltic-Schule.