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Titel Herzogtum Lauenburg

Aufstellungsbeschluss: Ratzeburg plant neues Wohngebiet

von Andreas Anders
März 17, 2015
Aufstellungsbeschluss: Ratzeburg plant neues Wohngebiet

Auf der rot gekennzeichneten Flächen ist ein neues Wohnunggebiet in Planung. Karte: OpenStreetMap contributors, Bearbeitung: Anders

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Ratzeburg (aa/pm). Das Ratzeburg plant ein neues Wohnbaugebiet. Das haben die Mitglieder der Stadtvertretung am gestrigen Abend (16. März) einstimmig beschlossen. Wachsen soll die Kreisstadt laut Bebauungsplan Nr. 81 auf einem Areal östlich der Seedorfer Straße, südlich des Friedhof und nördlich der Königsberger Straße.

Der Grund für die Schaffung eines Wohnbaugebietes, geplant ist unter anderem die Errichtung von Mehrfamilienhäusern unterschiedlicher Ausprägung , ist laut Antrag die jüngste Sitzung des Hauptausschusses. Dieser hatte sich am 2. März 2015 unter anderem mit der Thematik der Flüchtlingsunterbringung befasst. Dabei wäre deutlich geworden, dass in Ratzeburg Wohnraum, der diesem Zweck dienen kann, nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht. Daher wurde dort die Bitte geäußert, diesen Aufstellungsbeschluss direkt für die Sitzung der folgenden Stadtvertretung vorzubereiten.

Auch sozial- beziehungsweise mietpreisgebundener Wohnraum steht in Ratzeburg laut Antrag in wohl zu geringem Anteil bereit. So stellt auch das 2014 erstellte „Wohnungsmarktkonzept Ratzeburg und Umland“ fest: „…Einen Nachfrageüberhang gibt es insbesondere bei kleinen (barrierearmen) preisgünstigen Wohnungen. Diese sind im Bestand nur in geringem Umfang vorhanden. Für die Stadt Ratzeburg besteht darüber hinaus Handlungsbedarf bei der Versorgung von problematischen/ schwervermittelbaren Haushalten. …“

Der Bauausschuss hatte sich bereits 2004 und 2007 mit der Schaffung von Bauland auf der Freifläche südlich des Friedhofes an der Seedorfer Straße befasst und grundsätzlich erwogen, die Flächen kurz- bis mittelfristig in Wohnbauland umzuwandeln. Die in Rede stehenden Flächen befinden sich größtenteils im Besitz der Kirchengemeinde St. Petri und werden derzeit weitgehend ackerbaulich genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Bisher wurden diese Flächen daher als potentielle Friedhofserweiterungsflächen eingestuft. Die Notwendigkeit bestehe aber aus Sicht der Kirchengemeinde nicht mehr. Seit Jahren habe der Trend zur Urnen- und anonymen Beisetzung zu einem drastischen Nachfragerückgang für neue Begräbnisflächen geführt, so dass bereits 2007 etwa ein Viertel der bestehenden Friedhofsfläche nicht belegt waren, seinerzeit mit steigender Tendenz.

Eine weitere Fläche im Geltungsbereich ist die in städtischem Eigentum befindliche Wohnanlage mit einfachen Wohnungen („Langer Jammer“). Für diese Wohneinheiten könnte im Baugebiet ein Ersatzneubau geschaffen werden, um nachfolgend die städtischen Flächen entlang der Seedorfer Straße ebenfalls einer Neubebauung zuführen zu können.

Der Geltungsbereich insgesamt hat eine Größe von rund zwei Hektar. Derzeit stehen in großem Maße öffentliche Fördermittel zur Verfügung, die private Bauträger für ihre Vorhaben dann in Anspruch nehmen könnten.

Tags: Seedorfer Straße Ratzeburg

Andreas Anders

Herausgeber von Herzogtum direkt.

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