Lauenburg (pm). Die im Zuge der Ortsumgehung von Lauenburg-Ost geplante neue Elbbrücke zwischen Schleswig-Holstein und Hohnstorf in Niedersachsen wird östlich des bestehenden Bauwerks errichtet. Diese gemeinsame Entscheidung des Landesbetriebs für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde jetzt vom Bund akzeptiert und bestätigt. Das gaben gestern (22. Oktober) Vertreterinnen und Vertreter beider Behörden bei der mittlerweile neunten Informationsveranstaltung zu dem Großprojekt in Hohnstorf (Landkreis Lüneburg) bekannt.
„Wir hatten es in dem langen Verfahren zum Schluss noch mit einer östlichen und einer westlichen Variante zu tun, die wir anhand von 148 Einzelkriterien gegeneinander abgewogen haben“, so Heike Nadolny, zuständige Expertin aus dem Verkehrsministerium Schleswig-Holstein. Am Ende seien durch die Öffentlichkeitsbeteiligung dann noch zwei zusätzliche Kriterien ins Spiel gekommen – die Verkehrsqualität der Strecke und mögliche Beeinträchtigungen für die im Baugebiet liegende Lauenburger Hitzler Werft. Nadolny: „Am Ende haben diese beiden Aspekte – gewissermaßen als Zünglein an der Waage – den Ausschlag zugunsten der Ost-Variante gegeben.“
Nachdem in den letzten Jahren zunächst 28 Varianten der neuen Elbquerung in fünf verschiedenen Planungskorridoren auf dem Tisch gelegen hatten, kristallisierten sich im Herbst letzten Jahres die verbliebenen beiden Varianten in unmittelbarer Nähe der bestehenden Straßen-Eisenbahn-Brücke heraus. Die Kommunalpolitik in Lauenburg hatte bis zuletzt stark für die östliche Variante votiert, um die Existenz der Hitzler Werft nicht zu gefährden. „In der Risikobetrachtung für die Werft wurde betrachtet, inwiefern die durch den Bau und den späteren Straßenverkehr ausgelösten Schwingungen den Schiffbaubetrieb behindern könnten und welche wirtschaftlichen Folgen dies für die Werft und die Region hätte“, so Nadolny.
Die Vorzugsvariante verläuft von Niedersachsen aus über die Elbe und das Lauenburger Elbvorland bis nördlich entlang des Lauenburger Gewerbegebiets Richtung Osten. „Es war keine einfache Aufgabe, bei zwei in der Bewertung so eng nebeneinander liegenden Varianten die vorzugswürdige zu bestimmen. Am Ende brachten die ergänzenden Untersuchungen der Verkehrsqualität auf der neuen Strecke und die Risikobewertung des Werftbetriebs das abschließende Ergebnis“, so Oliver Pump vom LBV.SH. Die Vorplanung sei damit abgeschlossen. Nunmehr könne in die Entwurfsplanung der Vorzugsvariante eingestiegen werden.
Hintergrund
Seit über 70 Jahren verbindet die Elbquerung bei Lauenburg die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein als kombinierte Straßen- und Eisenbahnbrücke. Das bestehende Bauwerk, das als Eisenbahnbrücke auch künftig weiterbetrieben werden soll, befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Im Zuge einer Bauwerksprüfung waren bereits vor Jahren Mängel an der Brücke festgestellt worden. Um auch zukünftig die Verfügbarkeit der Infrastruktur gewährleisten zu können, planen die Länder im Auftrag des Bundes ein Ersatzbauwerk für die Straßenverbindung. Aufgrund der räumlichen Nähe wurden der Neubau der Elbquerung und die Ortsumgehung Ost im Zuge der B 209 und die Ortsumgehung Nord im Zuge der B 5 in Lauenburg gemeinsam betrachtet. Geprüft wurden sowohl Trassenverläufe in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Bauwerk als auch weitere Varianten wie Elbquerungen westlich und östlich von Lauenburg beziehungsweise Hohnstorf.
Alle Informationen sind hier abrufbar: www.schleswig-holstein.de/elbquerung-lauenburg












