Mölln (pm). Die Stiftung Herzogtum Lauenburg hat sich in zwei intensiven Fachgesprächen mit den Landtagsabgeordneten Rasmus Vöge (CDU), Oliver Brandt (Bündnis 90/Die Grünen) und Christopher Vogt (FDP) sowie den Staatssekretären Joschka Knuth, Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur und Dr. Sönke Schulz, Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport intensiv mit der Planung von Windkraftanlagen (WKA) im Naturpark Lauenburgische Seen befasst. Darüber hinaus hat der FDP-Landtagsabgeordnete Christopher Vogt im August in einer „Kleinen Anfrage“ an die Landesregierung weitere wichtige Argumente gegen die Windkraftplanung erfahren.
In der Antwort auf die „kleine Anfrage“ des FDP-Landtagsabgeordneten Christopher Vogt gibt die Landesregierung ökologische Störungen und Gefährdungen der im Naturpark beheimateten Großvogelarten durch die Windkraft zu. Da die Landesregierung durch eine politische Festlegung die Planung von Windkraftanlagen trotz der dort großräumigen Naturschutzgebiete „Schaalsee-Zweckverband“ und „Biotopverbund Grünes Band“ in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturpark Lauenburgische Seen für möglich hält, werden dadurch diese Naturschutzprojekte von nationaler Bedeutung in ihrer ökologischen Qualität abgestuft, weil es nach Meinung der Landesregierung „Entwicklungsprojekte“ sind: Intensive Landwirtschaft darf dort nicht betrieben werden, industrielle Energieerzeugung soll aber möglich sein und stört die Ökologie dann offensichtlich nicht. Die Errichtung von WKA liegt im Bereich der Futterplätze von Seeadlern und Rotmilanen. In der Antwort wird der Einfluss von WKA auf die Tiere bezogen auf das „artenschutzrechtliche Risiko als gering“ bewertet.
In einer anderen Antwort wird ausgeführt, dass Seeadler und Rotmilane „grundsätzlich gefährdet sind, um mit Windrädern zu kollidieren und getötet zu werden“. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache, dass dies der Regelfall ist. Allgemein bewertet die Landesregierung die Eingriffe so, dass „Arten- und Naturschutzkonflikte weitgehend entschärft sind“. Es wird aber in einer weiteren Antwort zugegeben, dass es im Naturpark vor allem für Kraniche viele Ackerflachen und flache Niederungen gibt, die Kraniche als Futterplätze nutzen. Dort gibt die Landesregierung zu, dass das „vorhandene Risiko für die Kraniche im späteren Landesregierung Genehmigungsverfahren minimiert werden kann“.
Zusammenfassend wird in der Antwort der Regierung zugegeben, dass die artenschutzrechtlichen Risiken für Seeadler, Rotmilane und Kraniche in den jetzt dargestellten Vorranggebieten vorhanden sind und die Eingriffe in die angrenzenden Naturschutzgroßprojekte nicht geleugnet werden.
Leider sind die Fakten für eine ökologische Schädigung des Naturparks aber noch viel dramatischer. Der Bau von WKA (Fundamente, Aufbau der Anlage, Kabelschächte, Verlegen der Kabel) wird bei der Regionalplanung Wind nicht berücksichtigt. Die ökologischen Auswirkungen dieser Maßnahmen sind nach Auskunft der Staatssekretäre Dr. Sönke Schulz und Joschka Knuth Bestandteil des späteren Genehmigungsverfahrens, wenn ein möglicher Betreiber einen konkreten Bauantrag stellt. Deshalb sind die folgenden Betrachtungen des Ausmaßes des Eingriffs und deren ökologische Folgen notwendig und bedeutsam für die Gesamtbewertung der Windkraftplanung im Naturpark Lauenburgische Seen.
Bei Windkraftanlagen, die heute geplant werden, beträgt die Höhe zwischen 200 und 250 Metern. Das Fundament für eine Anlage hat einen Durchmesser bis zu 30 Meter und eine Tiefe je nach Bodenbeschaffenheit von bis zu 4 Meter. Darum ergeben sich bei 35 geplanten Anlagen im Naturpark 105.000 t Stahlbeton, die bis zu 6.300 Fahrten von Betonmischern zu den Fundamenten erfordern. Bei dem genannten maximalen Durchmesser der Fundamente von bis zu 30 Meter werden für 35 Anlagen bis zu 2,4 Hektar Fläche versiegelt. Die Auswirkungen beim Erstellen der Fundamente und nach deren Fertigstellung bleiben bei der jetzigen Planung völlig unbewertet.
Außerdem müssen Kabelschächte von jeder Anlage für den Stromfluss erfolgen. Die Schächte sind bis zu 1,40 Meter tief und 80 Zentimeter breit. Sie müssen mit schweren Baumaschinen ausgelagert werden. Es wird im Naturpark sogenannte Netzverknüpfungsstationen geben und eine Weiterführung der Kabel aus Richtung Schmilau, Sterley zum zentralen Umspannwerk in Sahms und im Norden von Gudow aus nach Lübeck West, so dass insgesamt nach groben Berechnungen 60 bis 75 km Kabelschächte gebaut werden müssen. Zu den Schächten wird sich Wärme von 1 bis 2°C entwickeln, die eine weitere erhebliche Störung für Flora und Fauna bedeutet. Leider ganz zu schweigen von den noch nicht absehbaren Schäden, welche die Beförderung der Rotorblätter sowie der Turmsegmente mittels Schwerlast-Transporten verursachen werden, für die entsprechende Zuwegungen geschaffen werden müssen.
„Es ist sicher ein erheblicher Unterschied, ob sich derartige Fundamente und Kabelschächte auf Ackerfläche oder landwirtschaftlichen Wegen befinden oder in einem ökologisch wichtigen und sensiblen Naturraum mit Seen, Mooren, Feuchtgebieten und bedrohten Tierarten befinden. Auch diese Fakten müssen bei der Ausweitung von Windkraftanlagen im Naturpark unbedingt berücksichtigt werden“, so der Präsident der Stiftung Klaus Schlie und die Vizepräsidentin Barbara Kliesch abschließend.
Auch der NDR griff kürzlich das Thema „Windkraft im Naturpark Lauenburgische Seen?“ auf und besuchte Stiftungspräsident Klaus Schlie zum Gespräch und Dreh im Apfelgarten am Stadthauptmannshof Mölln.












