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Titel Gesundheit

Kabinett stimmt Anpassungen des Heilberufekammergesetzes zu 

Die Weiterbildung im Gesundheitswesen soll gestärkt und Anerkennungsregeln für ausländische Abschlüsse sollen harmonisiert werden

von Pressemitteilung
August 24, 2026
Hoffnung für das traditionsreiche Bootshaus am Ratzeburger See

Foto: Anders

Kiel (pm). Das Kabinett hat am Dienstag,18. August 2026 nach zweiter Befassung dem Gesetz zur Änderung des Heilberufe­kammergesetzes zugestimmt. Gesundheitsministerin Kerstin von der De­cken erläutert: „Damit werden wir in Abstimmung mit den Beteiligten in verschiedenen Be­reichen der Heilberufe das Kammerrecht zeitgemäß anpassen und die Weichen für Verbesserun­gen stellen. Modernisiert werden unter anderem Regelungen zur Anerken­nung ausländischer Berufsabschlüsse, zur Weiterbildung und zu Kapitalanlagen der Versorgungswerke der Heilberufekammern.“ 

Das Heilberufekammergesetz enthält u.a. Regelungen zur Anerkennung von landesrechtli­chen Weiterbildungsabschlüssen von Fachärztinnen und -ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Psychotherapeutinnen und Psychothera­peuten sowie Tierärztinnen und Tierärzten. Die Anpassungen betreffen unter anderen:

  • Regelungen zur Feststellung der Gleichwertigkeit bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vor dem Hintergrund von EU-Vorgaben. Die Anerkennungsverfahren sollen zudem weiter optimiert und vereinfacht werden. Dies soll beispielsweise erreicht werden durch die künftig gesetzlich verankerte Möglichkeit, entsprechende Unterlagen auch elektro­nisch übermitteln zu können, die in begründeten Zweifelsfällen im Original überprüft werden können.
  • Weiterbildung im Öffentlichen Gesundheitswesen: Ziel ist eine differenzierte Wei­terbildungsstruktur und ein enger spezifischer Verbund von Gesundheitsämtern, um Fach­ärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen im ausreichenden Maße wei­terzubilden und die fachärztliche Weiterbildung weiterhin attraktiv zu gestalten. Dazu sol­len in Abstimmung mit der Ärztekammer und den kommunalen Landesver­bänden die In­halte und die Struktur der Weiterbildung künftig durch Verordnung des Ge­sundheitsministeriums geregelt werden.
  • einheitliche Vorgaben für Kapitalanlagen und Risikomanagement der Versorgungswerke, entsprechend dem Wunsch von Mitgliedern. Dies soll durch eine grundsätzliche Bindung an die An­lagegrundsätze nach § 215 Versicherungsaufsichtsgesetz sowie der Anlagever­ordnung Rechnung getragen. Darüber hinaus erhält das für Versicherungsaufsicht zustän­dige Wirt­schaftsministerium die Berechtigung, ergänzende Regelungen zur Versiche­rungsaufsicht zu erlassen und die nach Landesverwaltungsgesetz eingeräumten Maßnah­men selbstständig gegenüber den Kammern und ihren Versorgungswerken zu tref­fen. Hiermit soll die Versicherungsaufsicht im Interesse der Mitglieder gestärkt werden.

Das Gesetz wird nun dem Landtag zur weiteren Befassung und Entscheidung zugeleitet.

Tags: Gesundheitsberufe

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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