Rendsburg (pm). „Unsere Landwirte haben ein großes Interesse an sauberem Trinkwasser. Sie leben mit ihren Familien im ländlichen Raum und unterstützen wirksame Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen. Der vorliegende Verordnungsentwurf des Umweltministeriums, mit dem alle PFAS-haltigen Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten verboten werden sollen, schießt jedoch über das Ziel hinaus“, betont der Präsident des Bauernverbandes Klaus-Peter Lucht. „Ein flächendeckendes Verbot zugelassener Pflanzenschutzmittel pauschal für alle Wasserschutzgebiete wirft erhebliche Zweifel auf, ob eine Verordnung des Umweltministeriums ausreicht oder ob nicht der Landtag solche wesentlichen Entscheidungen treffen muss. Wir möchten außerdem an die Zusage im Koalitionsvertrag erinnern, wonach die Landesregierung europäische Vorgaben eins zu eins umsetzen will, um Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit zu schaffen.“
Landwirt Thore Hansen (30) aus Mildstedt bewirtschaftet gemeinsam mit seinem Vater einen Milchvieh- und Futterbaubetrieb und wäre von der Verordnung unmittelbar betroffen. Rund 80 Hektar seiner Fläche liegen im Wasserschutzgebiet Mildstedt-Husum. „Bei Inkrafttreten der angestrebten Verordnung,“ betont Thore Hansen, „werden Bodenbrüter auf diesen Flächen keine Chance mehr haben. Durch den Verlust der in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmittel müssen wir die Flächen wieder mit dem Pflug bearbeiten. Unsere Artenvielfalt würde darunter leiden und wertvoller Humus verlorengehen.“
Innerhalb Schleswig-Holsteins führen regionale Anwendungsverbote trotz gültiger EU-Zulassung zu Planungsunsicherheit und damit zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Hauptursachen der PFAS-Belastung werden mit der Verordnung nicht wirksam ausgeräumt. „Gewässerschutz und eine leistungsfähige heimische Landwirtschaft dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen praktikable und standortangepasste Lösungen, die Umwelt- und Trinkwasserschutz stärken, ohne die Zukunft unserer Betriebe zu gefährden,“ so Klaus-Peter Lucht. Der Bauernverband Schleswig-Holstein fordert deshalb wissenschaftlich fundierte Entscheidungen, verlässliche Zulassungsverfahren und einen sektorübergreifenden Ansatz zur Reduzierung von PFAS-Einträgen. Anstelle pauschaler Verbote sollten freiwillige Gewässerschutzmaßnahmen gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben weiterentwickelt und angemessen honoriert werden.
Hintergrund
Mitte Juni 2026 hatte das Umweltministerium die Verbändeanhörung zur Änderung der Landesverordnung über gemeinsame Vorschriften in Wasserschutzgebieten gestartet. Der Bauernverband Schleswig-Holstein lehnt den Verordnungsentwurf ab und hat dies in einer ausführlichen Stellungnahme begründet.
Nach Auffassung des Bauernverbandes sind Pflanzenschutzmittel in Schleswig-Holstein aufgrund der klimatischen Bedingungen ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion. Bereits heute setzen die Betriebe auf den integrierten Pflanzenschutz mit modernen Ausbringungsverfahren, vielfältigen Fruchtfolgen und widerstandsfähigen Sorten. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel wird seit Jahren kontinuierlich reduziert und gezielter gestaltet. Gleichzeitig nimmt die Zahl verfügbarer Wirkstoffe immer weiter ab. Dadurch fehlen den Betrieben wichtige Möglichkeiten, Resistenzen bei Unkräutern, Pilzkrankheiten und Schädlingen wirksam zu verhindern. Weitere Verbote würden diese Entwicklung verschärfen und die Erzeugung regionaler Lebensmittel gefährden. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bauernverband das geplante Verbot PFAS-haltiger Wirkstoffe in Wasserschutzgebieten in Schleswig-Holstein ab.
Pflanzenschutzmittel unterliegen bereits einem strengen europäischen Zulassungsverfahren, in dem Umwelt- und Gesundheitsrisiken umfassend bewertet werden. Weniger als zwei Prozent der gesamten PFAS-Emissionen in Europa stammen aus Pflanzenschutzmitteln. Die wesentlichen Eintragsquellen liegen nach Einschätzung der Europäischen Chemikalienagentur in anderen Bereichen wie Industrie, Textilien, Elektronik oder Kälte- und Klimatechnik. Hinzu kommt, dass mit dem Auslaufen der EU-Zulassung des Wirkstoffs Flufenacet Ende 2026 bereits der mengenmäßig bedeutendste PFAS-haltige Pflanzenschutzwirkstoff vom Markt verschwindet. Die Landwirtschaft leistet damit bereits einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung möglicher PFAS-Einträge.
Der Bauernverband kritisiert außerdem, dass der Verordnungsentwurf keine nachvollziehbare Folgenabschätzung enthält. Weder die wirtschaftlichen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe noch die tatsächlichen Effekte für den Gewässerschutz seien ausreichend untersucht worden. Zusätzliche Einschränkungen würden die Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft gegenüber anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten schwächen, ohne die Hauptursachen der PFAS-Belastung wirksam zu beseitigen.











