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Titel Feature

Geesthacht: Diese Verkehrsregeln gelten an der Schillerstraße

Keine Einbahnstraße, aber ein Einfahrverbot

von Pressemitteilung
April 17, 2026
Geesthacht: Diese Verkehrsregeln gelten an der Schillerstraße

Das Missverständnis der „Einbahnstraße“: Entgegen der häufigen Annahme handelt es sich bei der Schillerstraße nicht um eine Einbahnstraße. Rechtlich gesehen liegt hier eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ vor. Foto: Stadt Geesthacht – Katharina Richter

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Geesthacht (pm). Seit August 2025 sorgt die Verkehrsführung in der Schillerstraße, insbesondere im Abschnitt zwischen der Bergedorfer Straße und der Hafenstraße, bei einigen Verkehrsteilnehmenden für Verwirrung. Die Stadtverwaltung möchte daher die geltenden Regeln verdeutlichen, gefährliche Situationen im Baustellenbereich zu vermeiden.

Das Missverständnis der „Einbahnstraße“: Entgegen der häufigen Annahme handelt es sich bei der Schillerstraße nicht um eine Einbahnstraße. Rechtlich gesehen liegt hier eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ vor. An der Einmündung von der Bergedorfer Straße steht das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt – rotes Schild mit weißem Balken). Es besagt lediglich, dass das Einbiegen von der Bergedorfer Straße in die Schillerstraße untersagt ist. Wer sich bereits in der Schillerstraße befindet – etwa durch Ausparken oder die Fahrt aus einer Grundstücksausfahrt – darf den Bereich in beide Richtungen befahren. Der Gegenverkehr ist im restlichen Verlauf der Straße weiterhin zulässig.

Grund für diese Maßnahme ist, dass die Gehwege in der Schillerstraße verbreitert und die Fahrbahn dadurch verengt wurde. Weil Verkehrsteilnehmende nicht mehr aus der Bergedorfer Straße in die Schillerstraße einfahren dürfen, verringert sich der Gegenverkehr, was Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss in der Schillerstraße verbessert. Aus Richtung Markt kommend ist die Einfahrt in die Schillerstraße wie gewohnt möglich.

Wer sich bereits in der Schillerstraße befindet – etwa durch Ausparken oder die Fahrt aus einer Grundstücksausfahrt – darf den Bereich in beide Richtungen befahren. Der Gegenverkehr ist im restlichen Verlauf der Straße weiterhin zulässig. Foto: Stadt Geesthacht – Katharina Richter

Ein weiterer Punkt, der oft zu Unklarheiten führt, sind die eingerichteten Parkbuchten. Hier gilt eine strikte zeitliche Trennung, um den Baustellenbetrieb nicht zu behindern. Von 7 bis 17 Uhr: In diesem Zeitraum gilt ein absolutes Parkverbot. Die Flächen werden dringend für den Anlieferungsverkehr und als Rangierfläche für Baufahrzeuge benötigt. Von 17 bis 7 Uhr: Über Nacht und in den frühen Morgenstunden dürfen die Parkbuchten uneingeschränkt genutzt werden. „Wir verstehen, dass die Schilderkombination zunächst ungewohnt wirkt. Doch die Regelung ist StVO-konform und stellt den bestmöglichen Kompromiss dar, um den Anwohnenden nachts Parkraum zu bieten und tagsüber die Sicherheit im Baustellenbereich zu garantieren.“

Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden um erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme – insbesondere solange die Baumaßnahmen an der „Gartencity“ andauern.

Tags: Geesthacht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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