Büchen (pm). „Die „Mütter des Grundgesetzes“ – das sind die vier Frauen, die gemeinsam mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ als Artikel 3 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ würdigt Einsatz und Verdienste der Juristinnen und erinnert daran, dass es weiterhin politisches Engagement braucht, um Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich zu erreichen.“ So schreibt es Lisa Paus (MdB) im Vorwort zur Begleitbroschüre der Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“.
Die Gleichstellungsbeauftragte im Amt Büchen, Gaby Meyer, hat die Ausstellung nach Büchen geholt und freut sich, diese am Freitag, 24. April 2026 um 18 Uhr im Bürgerhaus Büchen zu eröffnen. Dazu lädt Gaby Meyer herzlich ein. Auf 17 Plakaten wird hier das Wirken dieser vier besonderen Frauen vorgestellt und gewürdigt.

Als besonderes Highlight der Eröffnungsveranstaltung wird die Büchener Gleichstellungsbeauftragte die Juristin und Politikerin Johanna Helene Selbert begrüßen. Sie ist eine Urenkelin der Grundgesetz-Mutter Elisabeth Selbert und sagt selbst: „Bei uns in der Familie haben immer die Frauen Politik gemacht.“ Johanna Selbert wird am Eröffnungsabend der Ausstellung auf das besondere Wirken ihrer Urgroßmutter eingehen und von der Tradition in die Zukunft schauen.
Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene Weber-Kollegs. Das Helene Weber-Kolleg wird umgesetzt von der EAF Berlin und gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Interessierte sind herzlich eingeladen, die Ausstellung im Bürgerhaus Büchen zu besuchen.
Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist bis zum 30. Juni 2026 auf den Fluren im 1. Obergeschoss des Bürgerhauses Büchen, Amtsplatz 1 zu sehen.
Öffnungszeiten:
– Montag und Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr
– Donnerstag und Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
– Dienstag zusätzlich 14:30 – 17:30 Uhr
– oder nach vorheriger Vereinbarung mit der Gleichstellungsbeauftragten
Rückfragen können per E-Mail an gleichstellungsbeauftragte@amt-buechen.de oder telefonisch unter 04155 / 8009-212 erfolgen.










