Herzogtum Lauenburg (pm). Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen bis zum 31. März 2026 ihre Beschäftigungsdaten an die Arbeitsagentur melden. Diese empfiehlt, hierfür die kostenlose Software IW-Elan zu nutzen.
Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die örtlichen Arbeitsagenturen prüfen jetzt diese Beschäftigungspflicht für das Kalenderjahr 2025. Deshalb erinnert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Arbeitgeber aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg mit mindestens 20 Beschäftigten daran, bis spätestens 31. März 2026 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.
Die Meldung kann auf elektronischem Wege schnell und unbürokratisch vorgenommen werden. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Die elektronische Anzeige hat Vorteile: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand mehr erforderlich.
Anhand der gemeldeten Daten prüft die Agentur für Arbeit, ob Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht erfüllt haben. Arbeitgeber, bei denen dies nicht der Fall ist, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Bei Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Unternehmen aus den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg über die kostenfreie Nummer 0 800 / 4 5555 20 an den Arbeitgeber-Service wenden.
Unternehmen, die sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in ihrem Betrieb informieren möchten, können sich bei der Arbeitsagentur an Iris Iburg wenden. Sie ist unter der Telefonnummer 0 45 31 / 167 108 oder per Mail an badoldesloe.161-reha@arbeitsagentur.de erreichbar.
Zur Information:
Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.
Beschäftigungsquote Höhe der Abgabe je
für Arbeitgeber Monat und unbesetztem Arbeitsplatz
3 Prozent bis unter 5 Prozent 155,- Euro
2 Prozent bis unter 3 Prozent 275,- Euro
unter 2 Prozent 405,- Euro
Bei fehlender Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen (0 Prozent) ist der höchste Betrag von 815 Euro zu entrichten. Diese Regel besteht für Betriebe ab 60 Arbeitnehmern.
Regelungen für kleinere Betriebe
Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen 155,- Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen und 235,- Euro, wenn sie das ganze Jahr über keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigt hatten.
Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 155,- Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als zwei schwerbehinderten Menschen, 275,- Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigung von weniger als einem schwerbehinderten Menschen und 465,- Euro, wenn sie das ganze Jahr über keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.









