Dassendorf (pm/aa). Das Amt Hohe Elbgeest hat eine Anordnung zum Jahreswechsel 2025/2026 erlassen, um den Brandschutz im Amtsgebiet zu gewährleisten. Grundlage ist § 24 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Die Verfügung betrifft insbesondere Bereiche rund um reetgedeckte Gebäude, die als besonders brandgefährdet gelten.
Für Mittwoch, 31. Dezember 2025, sowie Donnerstag, 01. Januar 2026, gilt demnach ein ausdrückliches Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2. Die Anordnung unterscheidet zwei Schutzbereiche:
Im Umkreis von 200 Metern um reetgedeckte Gebäude ist das Abbrennen von Raketen sowie sogenannten „römischen Lichtern“ untersagt.
Im Umkreis von 50 Metern um reetgedeckte Gebäude ist das Abbrennen von Kanonenschlägen, Knallfröschen und weiteren Feuerwerkskörpern dieser Kategorie verboten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Verstöße gegen das Abbrennverbot sind mit einer Geldbuße bewehrt.
Mit der Maßnahme sollen mögliche Brände rund um den Jahreswechsel verhindert und gefährdete Gebäude geschützt werden.










