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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Knicks werden auf den Stock gesetzt

von Pressemitteilung
November 24, 2025
Knicks werden auf den Stock gesetzt

Knick bei Geesthacht. Foto Stadt Geestacht, hfr

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Geesthacht (pm). Unterschiedliche Sträucher und Büsche, meist auf einem Wall an Rändern von Feldern oder Straßen und Wegen gepflanzt – Knicks gehören zum Landschaftsbild von Geesthacht. Doch sie sind mehr als ein gestalterisches Element. Knicks sind Rückzugs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, sie verhindern Wind- und Wassererosionen und beugen somit dem Verlust fruchtbaren Bodens vor – und was viele Personen nicht wissen: Knicks sind gesetzlich geschützte Biotope.

Zur Einordnung: Knicks sind gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 21 Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) gesetzlich geschützte Biotope. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung der Knicks ist verboten. In den Absätzen 4 und 5 des § 21 LNatschG werden ihre Pflege und die Unterhaltung der angrenzenden Flächen geregelt.

Aktuell werden viele der Knicks auf Geesthachter Flächen angeschaut und Pflegemaßnahmen organisiert, die dann bis Ende Februar durchgeführt werden. Denn Knicks müssen zum Beispiel, damit sie und ihre Eigenschaften erhalten bleiben, regelmäßig alle 10 bis 15 Jahre heruntergeschnitten – auf den Stock gesetzt – werden. „Ziel ist ein dichter Strauchstreifen aus zum Beispiel Hasel, Schlehe, Hundsrosen und diversen weiteren blüten- und früchtetragender Gehölze. In diesem finden dann diverse Insekten- und Vogelarten sowie auch die Haselmaus sowie weitere Tierarten Nahrung und Unterschlupf.  Außerdem soll etwa alle 40 bis 60 Meter ein sogenannter Überhälter – ein hochstämmiger Baum – stehen bleiben. Diese Überhälter tragen ebenso zum Landschaftsbild bei und bieten in der Zeit nach dem Auf-den-Stock-Setzen weiterhin Rückzugsorte oder auch Nahrungsquellen“, heißt es erklärend dazu aus dem Fachdienst Umwelt der Geesthachter Stadtverwaltung.

Knicks dienen neben der Erholung und der Schönheit des Landschaftsbildes im waldarmen Schleswig-Holstein also vor allem als Rückzugs- und Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Zudem verbinden und vernetzen sie andere Biotope wie Wälder, Acker- und Grünflächen, Gewässer sowie viele mehr. Daher ist es wichtig, die Knicks nur abschnittsweise herunterzuschneiden, damit die vernetzende Funktion in der Landschaft erhalten bleibt.

Der Kreis Herzogtum Lauenburg fördert über sein Knickschutzprogramm Neuanlagen und zum Teil Aufwertungsmaßnahmen von Knicks. Die Richtlinien und Antragsformulare sind unter https://www.kreis-rz.de/knickschutzprogramm abrufbar. Anträge auf Förderung können noch bis zum 30. November bei der Kreisverwaltung gestellt werden.

Tags: KnickKnickschutzNaturschutz

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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