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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Sandesneben-Nusse

Vorsorge für den Ernstfall: Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

von Pressemitteilung
Oktober 31, 2025
Was soll werden?

Was soll werden? Selbstbestimmung durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Foto: truthseeker08 by Pixabay, hfr

31
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Sandesneben (pm). Wie kann im Ernstfall sichergestellt werden, dass medizinische Behandlungen dem eigenen Willen entsprechen? Antworten darauf gibt ein kostenloser Vortrag des Pflegestützpunktes im Kreis Herzogtum Lauenburg am Mittwoch, 5. November 2025, von 16 bis 18 Uhr im Regionalzentrum Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4 in Sandesneben.

Eine Patientenverfügung regelt medizinische Maßnahmen für den Fall, dass keine eigene Entscheidung mehr möglich ist. Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertrauensperson, die im Sinne des Betroffenen handeln darf. Beide Dokumente stärken das Recht auf Selbstbestimmung und verhindern Missverständnisse oder rechtliche Unsicherheiten.

Referenten sind Dr. Patrick Lohmann, Ärztlicher Koordinator im Netzwerk Palliative Care, sowie Mitarbeitende des Betreuungsvereins und des Betreuungsamtes Herzogtum Lauenburg. Im Anschluss besteht Gelegenheit zu Fragen.

Anmeldung und Informationen:

  • Pflegestützpunkt im Kreis Herzogtum Lauenburg
  • Telefon: 04542 – 82 65 49
  • E-Mail: info@pflegestuetzpunkt-herzogtum-lauenburg.de
Tags: PatientenverfügungSandesnebenVorsorgevollmacht

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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