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Titel Herzogtum Lauenburg

Förderrichtlinie zum Sirenenausbau

Das Herzogtum Lauenburg wird mit rund 153.000 Euro unterstützt.

von Pressemitteilung
Oktober 18, 2024
Bundesweiter Warntag 2020 auch im Herzogtum Lauenburg

Image by Hans Braxmeier from Pixabay

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Herzogtum Lauenburg (pm). Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat im September die bereits angekündigte landeseigene Sirenenförderrichtlinie verabschiedet. Damit soll die Modernisierung des Sirenennetzes im Land vorangetrieben und bis zum Jahr 2030 landesweit etwa 4000 neue Sirenen angeschafft oder bestehende Sirenen so ertüchtigt werden, dass sie über digitale Empfänger zentral ausgelöst werden können. Das landeseigene Programm wurde notwendig, da der Bund trotz wiederholter Aufforderung durch die Innenminister der Länder seine Mittel hierfür nicht erhöht hat.

Zur neuen Förderrichtlinie erklärten die Lauenburgischen Landtagsabgeordneten Andrea Tschacher und Rasmus Vöge: „Wir haben immer gesagt, dass die Bundesmittel für eine Modernisierung unseres Sirenennetzes nicht im Ansatz ausreichen und dafür frühzeitig ein eigenes Landesprogramm angekündigt. Mit dem Programm des Landes übernehmen wir Verantwortung für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger und leisten einen wichtigen Beitrag für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Schleswig-Holstein“.

Andrea Tschacher und Rasmus Vöge. Foto: hfr

Bis zum Jahr 2030 wird das Land die Kommunen im Land nun mit 23 Millionen Euro unterstützen. Dabei haben sich Land und die unteren Katastrophenschutzbehörden eng abgestimmt. „Wir wollen mit den vorhandenen Mitteln möglichst viel erreichen. Unsere unteren Katastrophenschutzbehörden wissen am besten, wo bei ihnen Sirenen besonders wichtig sind“, so Andrea Tschacher weiter.

Rasmus Vöge ergänzt:„Die Mittel werden nach einem vorgegebenen Verteilschlüssel, der sowohl die Anteile der einzelnen Kreise an den Risikogebieten als auch der Bevölkerung und der Siedlungsfläche berücksichtigt. Auf unseren Kreis Herzogtum Lauenburg entfallen somit 152.995,60 Euro“.

Bereits jetzt im laufenden Jahr werden für das Vorhaben 6,74 Millionen Euro bereitgestellt. Für im Jahr 2023 begonnene Maßnahmen können Kreise und kreisfreie Städte die Mittel auch rückwirkend beantragen. Für Städte mit über 80.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist ergänzend zur Förderung von Sirenen auch optional die Förderung mobiler Warnmittel möglich.

Tags: FörderungKatastrophenschutzPolitikSirenen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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