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Titel Herzogtum Lauenburg

Vortrag zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuung

von Pressemitteilung
September 15, 2023
Wenn Erben in finanziellen Schwierigkeiten stecken

Foto: Image by 2541163 from Pixabay, hfr

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Mölln (pm).  Einen kostenlosen Vortrag mit dem Thema „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung“, von Ralf Peschmann, dem Syndikus-Anwalt der Augustinum-Gruppe wird am Dienstag, 19. September im Theater Augustinum Mölln gehalten. Der Beginn der Veranstaltung ist 10 Uhr.

Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Daher benötigen Ärztinnen und Ärzte für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Wie aber stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Und welche Person verhilft einem solchen Willen zur Geltung und unterstützt den Betroffenen außerdem bei der Bewältigung des Alltags?

Wer sicherstellen will, dass kein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen. Ferner kann er eine Person bestimmen, die seinen Willen durchsetzt und ihn – abgesehen von medizinischen Fragen – im Alltag vertritt. Der Syndikus-Anwalt der Augustinum-Gruppe, Ralf Peschmann, erklärt in seinem Vortrag, was es mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung – unter Berücksichtigung des Notvertretungsrechts für Ehegatten – auf sich hat und gibt Gestaltungshinweise.

Tags: Augustinum MöllnMöllnPatientenverfügungRechtsprechungVorsorgevollmachtVortrag

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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