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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Corona-Testzentrum Büchen: Bürgertests nur noch beschränkt und teils kostenpflichtig

von Pressemitteilung
Juli 2, 2022
Umfassende Beratungsangebote für Kulturschaffende
218
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Büchen (pm). Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2022 zahlreiche Änderungen der Coronavirus Testverordnung verkündet, die größtenteils am 30. Juni 2022 in Kraft getreten sind. Seit dem 1. Juli 2022 sind die Bürgertests für folgende Personen weiterhin kostenlos: Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen besuchen wollen, aber auch die Behandelten beziehungsweise die Bewohner selbst.

Pflegende Angehörige, Kinder unter 5 Jahren, Schwangere, die sich im ersten Drittel der Schwangerschaft befinden, chronisch Kranke, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben sowie Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion in Isolation befinden und sich freitesten lassen wollen. Für jeden Fall müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Für Personen, die eine Freizeitveranstaltung am gleichen Tag im Innenraum besuchen wollen, Personen, die Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, einen Menschen mit Behinderung treffen oder eine Person mit Vorerkrankungen besuchen, wird der Test 3,00 Euro kosten. Ebenso müssen Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ haben, 3 Euro für den Test bezahlen. Personen, die nicht zu den vorgenannten Personenkreisen gehören, müssen ab sofort 10 Euro für den Test bezahlen.

Tags: CoronaCorona-TestTestzentrum

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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