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Titel Gesundheit

Gesundheitsministerium informiert zum Impfen – Neue Empfehlung der Ständigen Impfkommission für den AstraZeneca-Impfstoff

von Pressemitteilung
März 31, 2021
EU-Kommission erreicht ersten Vorvertrag über möglichen COVID-19-Impfstoff mit AstraZeneca

Bild von Ulrike Leone auf Pixabay

541
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Kiel (pm). Anlässlich der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung und eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz am Dienstag (30.03.) wird auch in Schleswig-Holstein der Impfstoff von AstraZeneca ab morgen (31.03.) nur noch bei impfberechtigten Personen von 60 Jahren und älter verimpft werden.

Was bedeutet das konkret:

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Termine mit AstraZeneca zunächst bis zum 11. April gebucht haben, werden via E-Mail informiert, dass

impfberechtigte Bürger, die 60 Jahre und älter sind, Ihren Termin wie geplant wahrnehmen können.
impfberechtigte Bürger, die 59 Jahre und jünger sind, Ihren Termin wie geplant wahrnehmen können – aber auf diesem Termin mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden (Biontech/Pfizer oder Moderna).
es jedoch weiterhin bei den Impfstoffen kein Wahlrecht geben wird,
der jeweilige Aufklärungsbogen (mRNA/Vektor), wenn möglich, zum Impftermin mitzubringen sind.

Wie es ab dem 12. April weitergeht, wird geprüft. Das Gesundheitsministerium wird zeitnah darüber informieren, wie es mit anstehenden Zweitimpfungsterminen, insbesondere für Personen, die 59 Jahre alt und jünger sind und bereits einmal mit AstraZeneca geimpft wurden, weitergeht. Hier wird es vor allem auch darauf ankommen, welche Empfehlung die zuständigen nationalen Behörden/Fachgremien zu einer Zweitimpfung abgeben.

Tags: CoronaCOVID-19Impfstoff

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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