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Titel Weltweit Europa

Neue Leitlinien für Online-Plattformen und Unternehmen sorgen für eine gerechtere Online-Wirtschaft

von Pressemitteilung
Juli 20, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

800
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Brüssel (pm). Seit Sonntag werden Unternehmen und Händler, die ihre Waren online über Marktplätze verkaufen, erfahren, nach welchen Kriterien sie in Suchergebnissen eingestuft werden. Hotels auf Buchungsplattformen erhalten mehr Klarheit über unfaire Geschäftsbedingungen und App-Entwickler können gegen Entscheidungen von App-Stores vorgehen, die ihre Inhalte löschen wollen. Die Kommission hat heute (Freitag) Leitlinien veröffentlicht, die Händlern, Online-Plattformen und Suchmaschinen helfen sollen, die neuen Vorschriften für die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen für sich zu nutzen.

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die über 10.000 Online-Plattformen in der EU sind nur ein Teil eines größeren Ökosystems digitaler Dienste, das Innovationen vorantreibt. Trotz ihrer Rolle als unverzichtbare Ressource in der anhaltenden Gesundheitskrise müssen wichtige Fragen der Fairness und Sicherheit nun angegangen werden. Mit den neuen Vorschriften werden bestimmte unlautere Praktiken wie unbegründete Kontoaussetzungen sowie unklare Geschäftsbedingungen verboten. Ferner sorgen sie für mehr Transparenz beim Ranking, gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen für Online-Plattformen und Suchmaschinen und schaffen neue Möglichkeiten für die Beilegung von Streitigkeiten und Beschwerden.“

Der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: „Vertrauen ist von entscheidender Bedeutung für die Online-Wirtschaft. Unternehmen zieht es zunehmend ins Netz – ein Trend, der sich durch die Coronavirus-Pandemie noch verstärkt hat. Um ein faires, transparentes und berechenbares Online-Umfeld zu gewährleisten, müssen sich alle Anbieter an diese neuen Vorschriften anpassen. Sie werden das Vertrauen in die Online-Plattformwirtschaft zum Nutzen aller stärken.“

Außer dem ersten Regelwerk zur Regulierung der Plattformwirtschaft hat die Kommission heute auch drei Fortschrittsberichte der Expertengruppen der Beobachtungsstelle für die Online-PlattformwirtschaftDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• veröffentlicht, um Rückmeldungen dazu einzuholen. Die Berichte werden in die umfassenderen Arbeiten der Kommission zu Online-Plattformen und insbesondere in das anstehende Legislativpaket über digitale Dienste einfließen. In den kommenden Wochen wird die Kommission auch offizielle Leitlinien zum Ranking veröffentlichen. Diese Leitlinien werden Online-Plattformen und Suchmaschinen dabei unterstützen, die Vorhersehbarkeit und Transparenz zu verbessern, sodass Unternehmen ihre Sichtbarkeit im Internet optimieren und ihren Auftritt bestmöglich gestalten können.

Fragen und Antworten über die geschäftlichen Beziehungen der Online-Plattformen zu kleinen Unternehmen und anderen Online-Anbietern

Die Kommission hat Fragen und Antworten erstellt, die Online-Plattformen und Suchmaschinen, insbesondere den kleineren unter ihnen, als Checkliste bei der Umsetzung der neuen Anforderungen dienen können. Sie sollen Unternehmen helfen, sich über ihre neuen Rechte und Optionen bei der Lösung von Problemen, die in ihren Geschäftsbeziehungen zu Online-Plattformen auftreten können, zu informieren. Außerdem enthalten sie nützliche Informationen für Online-Vermittlungsdienste, Suchmaschinen und repräsentative Organisationen oder Verbände. Darüber hinaus hat die Kommission ein Video (link is external) herausgegeben, das Online-Plattformen und Suchmaschinen Auskunft darüber geben soll, ob die neuen Vorschriften auch für sie gelten.

Fortschrittsberichte der Expertengruppe der Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft

Die Kommission verfolgt aufmerksam die Entwicklungen in der Online-Plattformwirtschaft. Die Expertengruppe der Beobachtungsstelle für die Online-PlattformwirtschaftDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• unterstützt die Kommission bei dieser Aufgabe, indem sie sich an der Marktbeobachtung und der wirksamen Umsetzung der neuen Vorschriften beteiligt.

Die drei Fortschrittsberichte deuten auf eine ungleiche Marktmacht in den Beziehungen zwischen Online-Plattformen und ihren gewerblichen Nutzern in Bezug auf den Zugang zu und die Nutzung von Daten sowie darauf hin, dass Diskriminierung möglicherweise für Probleme in der Online-Plattformwirtschaft sorgt. Interessenträger, einschließlich Online-Plattformen, Unternehmen, die auf diese Online-Plattformen angewiesen sind, Fachleute und Durchsetzungsbehörden werden gebeten, bis zum 8. September dazu Stellung zu nehmen.

Nächste Schritte

Die Fortschrittsberichte werden in die aktuellen Arbeitsschwerpunkte der Kommission im digitalen Bereich einfließen, die in der Mitteilung der Kommission über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas sowie in ihrer Datenstrategie vorgestellt wurden. Außerdem sind sie ein Beitrag zum Legislativpaket über digitale Dienste. Es werden noch zwei weitere Berichte zu den Themen Online-Werbung und Plattformen mit beträchtlicher Marktmacht erstellt, die zusammen mit den bereits vorliegenden Berichten in einem abschließenden Beitrag der Expertengruppe der Beobachtungsstelle münden werden.

Hintergrund

Die Verordnung über die Beziehungen zwischen Online-Plattformen und Unternehmen trat im Juli 2019 in Kraft und gilt ab dem 12. Juli 2020. Sie bildet die wesentliche horizontale Grundlage für ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für kleinere Unternehmen und Händler, die bei ihren Tätigkeiten auf Suchmaschinen und Online-Plattformen wie elektronische Marktplätze, App-Stores, bestimmte Preisvergleichsinstrumente oder Geschäftsseiten in sozialen Medien angewiesen sind.

Als Teil der europäischen Digitalstrategie hat die Kommission ein Legislativpaket über digitale Dienste angekündigt, das den Binnenmarkt für digitale Dienste weiter stärken und die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Online-Umfelds fördern wird. Anfang Juni leitete die Kommission eine breit angelegte öffentliche Konsultation ein. Diese wird am 8. September abgeschlossen.

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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