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Titel Wirtschaft Aus der Region

Falschmeldung zum Thema KiZ sorgt für Irritationen

Bedingungslosen Kinderzuschlag gibt es nicht.

von Pressemitteilung
Januar 31, 2020
Vollversammlung des Ortsjugendringes Ratzeburg

Foto: pixabay.com

842
VIEWS

Herzogtum Lauenburg (pm). In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass jeder Empfänger von Kindergeld auch einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 184 Euro hat. Die starre obere Einkommensgrenze wurde zum 1. Januar 2020 zwar aufgehoben, aber wenn die Eltern mehr verdienen, als sie für sich selbst benötigen, verringert sich der Zuschlag individuell je nach Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder nach und nach, bis kein Anspruch mehr besteht.

Der Kinderzuschlag kann, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, lässt sich einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort kann ggf. der Kinderzuschlag auch direkt online beantragt werden.

Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld finden sich im Internet auch unter www.familienkasse.de.

Tags: Kindergeld

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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