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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Die Anmeldung von Osterfeuern ist nötig

von Pressemitteilung
März 5, 2026
Großes Osterfeuer in Berkenthin

Foto: pixabay.com

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VIEWS

Geesthscht (pm). Die Flammen knistern, der Duft von Stockbrot liegt in der Luft – traditionsgemäß erhellen pünktlich zu den Osterfeiertagen zahlreiche größere und kleinere Lagerfeuer die Nächte. Wer dieses Jahr ein Osterfeuer in Geesthacht plant, muss sich rechtzeitig bei der Geesthachter Stadtverwaltung melden. Denn: Osterfeuer müssen angemeldet werden.

Möglich ist das grundsätzlich für Gründonnerstag (02.04.2026) oder für Ostersamstag (04.04.2026). Entsprechende Anträge, in denen unter anderem die veranstaltende Person sowie der Veranstaltungsort genannt werden, müssen bis Dienstag, 24. März 2026, im Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Rathauses eingehen. Nur so können Polizei, Feuerwehr und die Leitstelle rechtzeitig durch die Verwaltung informiert und eine Genehmigung für die Osterfeuer erteilt werden.

Das Antragsformular ist auf der Website der Stadt Geesthacht unter dem Punkt „Rathaus“ hinterlegt. Interessierte müssen dort unter dem Reiter „Formularservice“ den Button „Oster-/Lagerfeuer“ auswählen und sich das Dokument herunterladen. Zudem beantworten die Mitarbeitenden des Fachdienstes Öffentliche Sicherheit unter der Telefonnummer 04152 / 13-226 oder 04152 / 13-227 Fragen zum Osterfeuer.

Tags: Osterfeuer

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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