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Titel Herzogtum Lauenburg

Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für den Kreis Herzogtum Lauenburg

NGG Hamburg-Elmshorn wirbt für starke Betriebsräte

von Pressemitteilung
März 5, 2026
Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für den Kreis Herzogtum Lauenburg

Spot an für die Betriebsratswahl: Kreuz machen und ab mit dem Stimmzettel in die Wahlurne. „Mit Betriebsrat haben die Beschäftigten eine starke Stimme gegenüber Chefin und Chef“, sagt Anne Widder von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Hamburg-Elmshorn ruft die Belegschaften im Herzogtum auf, ihre eigenen Gremien bei den Betriebsratswahlen von März bis Mai neu zu wählen. Foto: NGG | Florian Göricke, hfr

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Herzogtum Lauenburg (pm). Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. Im Kreis Herzogtum Lauenburg sind rund 59.900 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in knapp 2.520 Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt.

Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Anne Widder von der NGG Hamburg-Elmshorn. Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen im Herzogtum immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Anne Widder.

Studie belegt: Gewerkschaft und Betriebsrat holen gemeinsam mehr raus

Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Anne Widder. Die NGG-Geschäftsführerin beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Betriebsräte gestalten zudem die Ausbildung aktiv mit: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Anne Widder. Außerdem, so die NGG Hamburg-Elmshorn, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Widder.

Die Lebensmittelindustrie in der Region biete zwar „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittelherstellung viele Vorteile: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Widder.

Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. Im Kreis Herzogtum Lauenburg unterstützt die NGG Hamburg-Elmshorn Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie, ihren Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen: region.hamburg-elmshorn@ngg.net, (040) 767 945 70

Tags: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststättenNGG

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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