Geesthacht (pm). Die Geesthachter Ratsversammlung tagt am Freitag, 13. Februar 2026, öffentlich. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr im Ratssaal im ersten Stock des Rathauses (Markt 15). Interessierte sind im Rathaus willkommen oder können sich online zuschalten. Die Sitzung wird live über die Plattform Youtube übertragen. Wer die Diskussionen online verfolgen möchte, kann sich über den entsprechenden Link auf der Startseite der städtischen Website (www.geesthacht.de) reinklicken oder direkt den Youtube-Kanal der Stadt Geesthacht anwählen. Eine vorherige Registrierung bei Youtube ist dafür nicht erforderlich.
Die komplette Tagesordnung der Sitzung samt Diskussionsvorlagen ist auf der Website der Stadt Geesthacht über die Reiterfolge „Rathaus & Politik“, „Politik“ und „Sitzungskalender“ einsehbar. Themen, die unter anderem am Freitag diskutiert werden:
- Der 1. Nachtragshaushalt 2026
- Entwidmung eines Teilbereiches einer Gleisanlage auf privatem Grundstück
- 6. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, „PV Mercatorstraße“ (Abwägungs- und Genehmigungsbeschluss)
- Bebauungsplan Nr. 011 „PV Mercatorstraße“ (Abwägungs- und Satzungsbeschluss)
- Bebauungsplan Nr. 003 „Wohnmobilstellplatz“ (Abwägungs- und Satzungsbeschluss)
- 5. Änderung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, „Wohnmobilstellplatz“ (Abwägungs- und Genehmigungsbeschluss)
- Antrag auf Änderung des städtebaulichen Vertrags zur Mietpreisbegrenzung
- Bebauungsplan Nr. 008 „Hegebergstraße“ (Abwägungs- und Satzungsbeschluss)
- 1. Änderung der Satzung über die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates in der Stadt Geesthacht
- Feststellung der zwingenden Dringlichkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens BvS-Brandschaden (mit Beschlussfassung)
Auch eine Einwohnerfragestunde ist vorgesehen. Innerhalb dieser haben Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, sich zu verschiedenen Themen zu äußern – allerdings zu genau festgelegten Regeln, die in der Geschäftsordnung zur Ratsversammlung und in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein nachzulesen sind. Darin steht: Zugelassen sind eine Frage und eine Zusatzfrage zu Themen, die in der Sitzung beraten werden sollen oder zu anderen „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“. Zudem können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge oder Anregungen formulieren. Insgesamt stehen dafür fünf Minuten zur Verfügung. Wichtig: Anfragen müssen immer schriftlich eingereicht und können in der Sitzung mündlich vorgetragen werden. Grundsätzlich ist die Einwohnerfragestunde immer Bestandteil des öffentlichen Sitzungsteils und sie soll im Regelfall nicht länger als eine Stunde dauern. Fragen dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner formulieren, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.








