Rendsburg (pm). Klaus-Peter Lucht, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, begrüßt sowohl die Weiterführung der Wildgänserichtlinie des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) als auch die Aufstockung der Entschädigungsmittel auf 1,2 Mio. Euro. „Für unsere Bäuerinnen und Bauern ist es richtig und wichtig, dass die Entschädigungen weiterhin praxisnah, transparent und unbürokratisch erfolgen. Der Fraß durch die Wildgänsepopulationen bedroht insbesondere die landwirtschaftlichen Betriebe an der Westküste und auf den Inseln zum Teil in ihrer Existenz,“ so der Bauernpräsident. „Deshalb danken wir der Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg für ihren Einsatz für die Landwirte und ihre Familien.“ Aus fachlicher Sicht weist der Bauernverband gleichwohl darauf hin, dass noch weiterer Anpassungsbedarf besteht. Die regionale Schadensintensität und die Entwicklung der Gänsebestände erfordern eine laufende Überprüfung der Entschädigungspauschalen. Klaus-Peter Lucht betont: „Landwirtschaft und Naturschutz funktionieren hervorragend gemeinsam. Deshalb erwarten wir, dass sich zukünftig auch das Umweltministerium (MEKUN) an den Entschädigungen beteiligt und wir alle die Verantwortung für den Naturschutz gemeinsam tragen.“ Das bedeute auch, dass das MEKUN bei der Intensivierung und Verbesserung der Instrumente des Gänsemanagement endlich spürbare Fortschritte erreichen müsse. Schadensausgleich sei für die landwirtschaftlichen Betriebe nämlich nicht die erste Wahl.
Hintergrund: Die Entschädigung für Fraßschäden durch Wildgänse wird deutlich ausgeweitet. Der Ansatz steigt von vormals veranschlagten 350.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro. Die Landesregierung hat beschlossen, die bestehende Gänse-Richtlinie des Landwirtschaftsministeriums (MLLEV) auch weiterhin für die Saison 2025/2026 (01.10.2025 – 31.05.2026) fortzuführen. Zudem werden die Pauschalen der Entschädigung für Ackerkulturen und für Grünland angepasst und um die Ackerfrüchte Winterroggen und Triticale erweitert. Aus Sicht des Bauernverbandes war besonders die Erhöhung der Pauschalen für Dauergrünland und Ackergras mit vormals 56 € /ha bzw. 96 €/ha bei einem Schaden von 100 % dringend geboten. Die aktuelle Möglichkeit für Landwirte, Entschädigungen für Gänsefraß zu beantragen, basiert auf zwei Programmen. Das unter dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (MLLEV) initiierte Programm „Wildgansrichtlinie“ aus dem Jahr 2025 beinhaltet, Schäden von Winterfrüchten und Grünland auszugleichen. Dieses Programm hat sich als Erfolg herausgestellt. 101 Anträge mit rund 2.700 ha Fläche im Jahr 2025 zeigen die Wichtigkeit dieses Entschädigungsprogramms.
Das Programm „Weißwangengansrichtlinie“ des Umweltministeriums (MEKUN) aus dem Jahr 2023 entschädigt Fraßschäden an Sommerfrüchten. Die Resonanz der Landwirte auf dieses Programm war sehr gering und zeigt, dass Vereinfachungen in der Umsetzung und beim Antragsverfahren notwendig sind, um das Programm für die Landwirtschaft besser zugänglich zu machen.
Der Bauernverband erwartet für das Programm des MLLEV in der kommenden Saison ein höheres Antragsvolumen als die bisherigen 101 Anträge sowie einen höheren Flächenumfang als die bisherigen 2.700 ha und rechnet mit einer Verdreifachung der Fläche.











