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Titel Herzogtum Lauenburg Büchen

Anlieger müssen Schneeräumpflicht beachten

von Pressemitteilung
Januar 8, 2026
Wintereinsätze in der Region

Bild von Manfred Richter auf Pixabay

85
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Büchen (pm). Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist das Amt Büchen auf den Winterdienst hin, der durch Anliegerinnen und Anlieger durchzuführen ist. Schnee und Eis muss auf Geh- und Radwegen entfernt werden und so zwischen Fahrbahn und Gehweg abgelagert werden, dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr gefährdet wird.

Der Schnee darf dabei nicht auf Fahrbahnen geschippt werden. Gestreut werden soll mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Split. Salz darf nur dann verwendet werden, wenn durch abstumpfende Mittel bei besonderen Wetterverhältnissen keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann (z.B. Eisregen) oder besondere örtliche Verhältnisse den Einsatz gebieten (z.B. Treppen, Steigungen, Rampen, Brückenaufgänge und -abgänge).

Der Winterdienst muss beispielsweise in Büchen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr unverzüglich nach Entstehung, samstags ab 8 Uhr und sonntags ab 9 Uhr geleistet werden. „Bitte prüfen Sie die aktuellen Regelungen Ihrer örtlichen Straßenreinigungssatzung. Sie finden diese auf der Homepage des Amtes unter www.amt-buechen.de/unser-amt/orts-und-verbandsrecht„, sagen die Verantwortlichen in der Verwaltung.

Tags: BüchenSchnee

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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