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Titel Gesundheit

Fonds für Barrierefreiheit

Land unterstützt im kommenden Jahr wieder Vorhaben zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit

von Pressemitteilung
Dezember 30, 2025
Mehr Teilhabe in Ratzeburg?

Foto: Image by Gerd Altmann from Pixabay, hfr

28
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Kiel (pm). Auch im kommenden Jahr 2026 fördert das Land die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. „Indem wir bauliche Barrieren im öffentlichen Raum abbauen, ermöglichen wir allen Menschen in Schleswig-Holstein den Zugang zu Gebäuden, Einrichtungen und Außenflächen, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen“, sagt Dirk Schrödter, Minister und Chef der Staatskanzlei. „Teilhabe für alle als Grundlage für ein gutes gesellschaftliches Miteinander ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Mit unserer finanziellen Unterstützung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft und damit auch zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“

Anträge können insbesondere Vereine, Verbände, Arztpraxen und private Unternehmen stellen, die ihre Gebäude oder auch Spiel- und Sportplätze barrierefrei um- oder ausbauen wollen. Auch Kommunen können Fördermittel beantragen, um ihre Sozialräume inklusiv und barrierefrei zu gestalten.

„Seit 2019 unterstützen wir mit unserem Fonds für Barrierefreiheit innovative und nachhaltige Ansätze, um Barrieren abzubauen und damit die Inklusion und Teilhabe von allen Menschen am gesellschaftlichen und sozialen Leben besser zu ermöglichen. Bislang haben wir 213 Vorhaben gefördert, darunter barrierefreie Spielplätze, der Umbau eines Theaters sowie angepasste Zugänge und Fahrstühle in Gebäuden. Nun stehen für 2026 weitere 1,8 Millionen Euro bereit.“

Die Förderanträge können vom 2. Januar bis 1. April 2026 online unter www.schleswig-holstein.de/barrierefreiheit-antrag eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zum Fonds für Barrierefreiheit werden unter www.schleswig-holstein.de/unbrk bereitgestellt.

Tags: BarrierefreiheitFörderungInklusion

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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