Kiel/Geesthacht (pm). Vor dem Hintergrund der derzeit laufenden zweiten Insolvenz der Klinik Geesthacht informiert das Gesundheitsministerium am Sonnabend, 13. Dezember 2025 erneut zum Thema:
Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein unterstützt ausdrücklich Bemühungen zum Erhalt der Klinik Geesthacht. Federführend im Verfahren zur Zukunft des Krankenhauses in Geesthacht ist der Sachwalter in Zusammenarbeit mit der Klinik. Das Ministerium steht den Verantwortungstragenden auf Seiten der Klinik wie auch potentiell interessierten Investoren in Bezug auf Fragestellungen zur Krankenhausplanung und -Finanzierung beratend zur Seite.
Das Gesundheitsministerium hat krankenhausplanerisch am Versorgungsauftrag der Klinik Geesthacht nichts verändert. Die Insolvenz und die Ankündigung des Trägers zur vorgesehenen Reduzierung des Angebotes – wie er unter anderem im Sozialausschuss mitteilte – liegen, ausweislich der Darstellungen des Krankenhauses, ursächlich in der wirtschaftlichen Situation der Klinik.
Allgemein sind viele Klinikinsolvenzen die Folge aus unzureichenden Einnahmen gegenüber steigenden Krankenhausausgaben. Verantwortlich für die Klinikfinanzierung ist der Bund. Daher setzt sich Schleswig-Holstein intensiv und ausdauernd für angemessene Rahmenbedingungen und eine auskömmliche Klinikfinanzierung gegenüber dem Bund ein – zuletzt beispielsweise im Bundesrat im November. Der Bund hatte bei der Erarbeitung der Krankenhausreform in der vergangenen Legislatur – mit dem sogenannten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – jedoch leider die Forderungen der Länder weitgehend ignoriert.
Anlässlich der ersten Insolvenz im Jahr 2024 in Geesthacht hatte das Ministerium wie mitgeteilt vorsorglich bereits den Austausch mit den umliegenden Klinikstandorten gesucht, um zu prüfen, wie die Versorgung alternativ sichergestellt werden könnte, falls am Standort Geesthacht stationäre Leistungsangebote wegfallen. Im Ergebnis wäre eine Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung auch mit Hilfe anderer Standorte möglich, beispielsweise mit Hilfe unter anderem der 18 km entfernten Klinik in Reinbek. Weitere Krankenhäuser in der Region bzw. den angrenzenden Regionen sind in Bergedorf, Lüneburg und Lübeck, das nächstgelegene Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern liegt in Boizenburg. Einen Zwang seitens der Krankenhausplanung, alle bisherigen Leistungsangebote am Standort Geesthacht fortzuführen, kann das Ministerium gegenüber einem Träger nicht ausüben.
Das Gesundheitsministerium befürwortet jedoch ausdrücklich, wenn sich der Träger oder potentiell andere Träger für den Erhalt des Angebotes der Klinik engagieren und gemeinsam zu nachhaltigen Lösungen beitragen. „Ich begrüße ausdrücklich das Engagement für die Klinik. Dies flankieren wir als Land mit unserem Einsatz für eine angemessene Krankenhausfinanzierung und angemessene Rahmenbedingungen auf Bundesebene, insbesondere auch für Kliniken im ländlichen Raum. Damit Krankenhäuser dauerhaft bestehen können, müssen sie auskömmlich finanziert sein. Und die qualitativen Anforderungen müssen so gestaltet sein, dass sie eine sichere Patientenversorgung ermöglichen und zugleich erfüllbar sind“, erneuert Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ihre Forderung in Richtung Bund. Der Bund ist gemäß Grundgesetz für die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zuständig und verantwortet die Krankenhausreform, deren Umsetzung mit entsprechenden Qualitätsvorgaben ansteht.
Fragen und Antworten zur Situation der Kliniken und zur Krankenhausreform
Ist es nicht ein Ziel der Bundes-Krankenhausreform, Kliniken zusammenzulegen und Angebote zu konzentrieren?
Veränderungen in der Krankenhauslandschaft sind angesichts der strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen unausweichlich. In einer älter werdenden Gesellschaft steigt der Anteil an Personen, die medizinische Leistungen benötigen, und es stehen weniger Fachkräfte zur Verfügung, um den steigenden Bedarf zu decken. Zudem ist die Qualität der medizinischen Versorgung innerhalb der vergangenen Jahre – zu Recht – verstärkt in den Fokus gerückt. Zusammenfassend bedeutet das, dass es in den kommenden Jahren insbesondere bei spezialisierten Leistungen zu einer Angebotsverschiebung zugunsten größerer Zentren kommen wird, die die Expertise, die Fachkräfte und die Ausstattung haben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen. Allerdings setzen sich die Länder auch weiterhin dafür ein, dass auch in den Regionen, in denen keine Zentren angesiedelt sind, eine gute medizinische Grund- und Notfallversorgung gesichert ist. Hierzu fordert Schleswig-Holstein beispielsweise mehr Flexibilität bei der Umsetzung der Krankenhausreform im Zuge der derzeit in Arbeit befindlichen Anpassungen der Reform.
„Rettet“ die Krankenhausreform die Krankenhäuser vor einer Insolvenz? Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht genau absehbar und vor allem werden sie erst mittelfristig Wirkung entfalten. Wer bis dahin Krankenhäuser „retten“ will, muss dafür sorgen, dass sie auskömmlich finanziert sind. Das kann nur der Bund regeln, der für die „wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a Grundgesetz) zuständig ist. Der Bund muss daher seiner Verantwortung für die Betriebskostenfinanzierung gerecht werden, wie von den Ländern wiederholt gefordert wurde. Er muss dafür Sorge tragen, dass eine Unterfinanzierung der Betriebskosten der Krankenhäuser verhindert wird .
Können die Länder die Insolvenzen der Krankenhäuser durch Investitionen aufhalten? Nein. Eine Insolvenz ist in der Regel damit begründet, dass die laufenden Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen. Die Gründe, warum Krankenhäuser Insolvenz anmelden, liegen vor allem in erhöhten Betriebsausgaben beispielsweise aufgrund von Tarifsteigerungen, der Steigerung von Energiekosten oder der Inflation insgesamt. Die Betriebskostenfinanzierung ist wie mitgeteilt bundesgesetzlich geregelt.
Kann das Gesundheitsministerium SH rechtlich ein „Veto“ einlegen, wenn Kliniken Abteilungen schließen oder Kliniken verkauft werden? Nach dem geltenden Recht ist das nicht möglich. Zwar haben Kliniken in Deutschland Versorgungsaufträge, agieren dennoch auch als freie Unternehmen, mit damit verbundenen unternehmerischen Freiheiten – anders als in Ländern, in denen das Gesundheitssystem staatlich ist wie beispielsweise in Großbritannien, das jedoch mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wirken die Akteure, zu denen die Länder und Kommunen gehören, auf eine Sicherstellung der Versorgung hin.
Welche Rolle spielt die Krankenhausreform des Bundes in der Geburtshilfe? Nach den ursprünglichen Reformvorschlägen des Bundes sollte es in der Geburtshilfe keine Leistungseinheit des sogenannten Level 4 in der bisherigen Form mehr geben. Schleswig-Holstein hatte sich jedoch gemeinsam mit anderen Ländern erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieser Teil der Reform nicht zur Anwendung kam. Das KHVVG sieht – mit entsprechenden Anforderungen – eine Leistungsgruppe „Geburten“ vor, die dem sogenannten Level 4 gleichsteht. Derzeit läuft vorbereitende Phase zur Umsetzung der Zuweisung der Leistungsgruppen. Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird nicht jedes Krankenhaus jede beantragte Leistungsgruppe zugewiesen bekommen können. Ab dem ersten Quartal 2026 steigt das Ministerium in den Austausch mit den Krankenhausträgern einer Versorgungsregion ein, um gemeinsam zu klären, wie die Versorgung auf Basis der Vorgaben der Krankenhausreform strukturiert werden kann.