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Titel Gesundheit

Anpassung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens trägt Wandel im Konsumverhalten Rechnung

von Pressemitteilung
November 22, 2025
Anpassung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens trägt Wandel im Konsumverhalten Rechnung

Foto: Bild von jette55 auf Pixabay, hfr

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Kiel (pm).  Anlässlich der Landtagsbefassung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens am Mittwoch, 19. November betonte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken:
„Der Nikotin- und Tabakkonsum hat sich in den vergangenen Jahren durch neue Produkte verändert. E-Zigaretten und Verdampfer sind in unterschiedlichsten Ausführungen auf den Markt gekommen und bei vielen Raucherinnen und Rauchern beliebt. Darüber hinaus hat das Konsumcannabisgesetzes des Bundes legale Möglichkeiten des Besitzes und des Eigengebrauches von Cannabis eröffnet. Der Schutz vor dem Passivrauchen muss diesem Wandel im Konsumverhalten Rechnung tragen. Denn die neuen Produkte tragen zu einem weiterhin weitverbreiteten Tabakkonsum bei, der ein erhebliches Gesundheitsrisiko trägt. Niemand sollte diesem Risiko unfreiwillig ausgesetzt werden.
Eine Gesetzesänderung im Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens soll daher sowohl das Rauchen von Cannabis als auch die Benutzung von E-Zigaretten und Verdampfern im öffentlichen Raum einschränken. Damit ziehen wir in Schleswig-Holstein mit dem im Bundes-Nichtraucherschutzgesetz festgelegten Schutzrahmen gleich.
Das Konsumcannabisgesetz macht die Einbeziehung von Cannabisprodukten in diesen Schutzrahmen in jedem Fall erforderlich. Denn Cannabisprodukte werden oft zusammen mit Tabakprodukten konsumiert oder ebenfalls mittels spezieller Geräte, zum Beispiel Wasserpfeifen oder E-Zigaretten, als Dampf inhaliert. Bei beiden Konsumformen werden entweder Rauch oder Aerosole in die Raumluft abgegeben, die Dritten schaden können.
Ebenso verhält es sich mit den E-Zigaretten und Verdampfern, deren Verwendung im öffentlichen Raum einer dringenden Einschränkung bedarf. Denn E-Zigaretten stellen ein gesundheitliches Risiko für die Atemwege dar, weil durch das Erhitzen und Verdampfen von Aromentoxische Substanzen entstehen können. Sie sind gesundheitsschädlich und darüber hinaus vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes von Jugendlichen hochproblematisch.
Studien belegen, dass der Konsum von E-Zigaretten insbesondere bei bisher nichtrauchenden Jugendlichen den Umstieg auf herkömmliche Zigaretten um fast das Dreifache erhöhen kann. So werden sowohl die Bemühungen zur Eindämmung des Tabakkonsums als auch bereits erzielte Erfolge untergraben.
Meine Damen und Herren, die Europäische Union verfolgt das Ziel einer sogenannten tabakfreien Generation. Bis 2040 soll der Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Bevölkerung auf unter fünf Prozent gesenkt werden. Dieses Ziel ist ein wichtiger Schritt, um die Gesundheit europaweit nachhaltig zu verbessern. Mit einer Gesetzesänderung zum Schutz vor Passivrauchen, die mit den Entwicklungen des Nikotin-und Tabakmarktes Schritt hält, untermauern wir dieses Ziel mit wirkungsvollen Maßnahmen. Dadurch werden Menschen vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens bewahrt. Und rauchfreie öffentliche Orte werden zunehmend zur Selbstverständlichkeit. So kann eine tabakfreie Generation tatsächlich Realität werden.“
Tags: Rauchen

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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