Herzogtum Lauenburg/Büchen (pm). Zum 1. Oktober 2025 wurde das Fischereiwesen digitalisiert. Für Fischereischeine, Urlauberfischereischeine und die Fischereiabgabe wird zum 1. Januar 2026 ein neuer Onlinedienst eingerichtet. Die Fischereiabgabe und Urlauberfischereischeine können schon jetzt online erworben werden.
Die jährliche Fischereiabgabe
Noch bis zum 31. Dezember 2025 kann die Fischereiabgabe für 2025 und auch für bis zu vier Jahre im Voraus zum Betrag von 10 Euro pro Jahr erworben werden. Die Fischereiabgabe kann online oder vor Ort beim Bürgerservice Büchen erworben werden.
Wer die Fischereiabgabe vor Ort im Bürgerservice bezahlt, zahlt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang. Damit kostet die Fischereiabgabe beim Behördenbesuch für ein Jahr 18 Euro, für zwei Jahre 28 Euro, für drei Jahre 38 Euro, für vier Jahre 48 Euro und für fünf Jahre 58 Euro. Bei einer Online-Zahlung bleibt es bis Ende 2025 bei 10 Euro pro Jahr, ohne zusätzliche Gebühren.
Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich die Fischereiabgabe auf 20 Euro pro Jahr. Wer die Fischereiabgabe dann weiterhin im Bürgerservice bezahlen möchte, muss zusätzlich die Verwaltungsgebühr von 8 Euro pro Vorgang entrichten. Damit ergeben sich ab 2026 folgende Gesamtkosten: 28 Euro für ein Jahr, 48 Euro für zwei Jahre, 68 Euro für drei Jahre, 88 Euro für vier Jahre und 108 Euro für fünf Jahre. Online kostet die Fischereiabgabe 20 Euro pro Jahr, ohne zusätzliche Gebühren.
„Wenn Sie künftig für andere Personen – zum Beispiel für Bekannte oder Verwandte – die Fischereiabgabe erwerben möchten, benötigen Sie dafür ab sofort eine Vollmacht“, teilen die Verantwortlichen in einem wichtigen Hinweis mit.
Der neue digitale Fischereischein
Die bisherigen Papier-Fischereischeine können bereits beim Bürgerservice digitalisiert und in den neuen digitalen Nachweis mit Karte umgetauscht werden. Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Fischereischeins beträgt 30,00 Euro. Die Terminvereinbarung erfolgt online über die Internetseite www.amt-buechen.de.
Die alten Papier-Fischereischeine können aber auch noch bis zum 31. Dezember 2030 weiterverwendet werden. Ab dem 01.01.2031 verlieren sie allerdings ihre Gültigkeit. Ein Umtausch ist auch nach 2030 weiterhin möglich, geangelt werden darf mit den alten Dokumenten jedoch nur bis Ende 2030.











