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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Tipps zur Laubsaison

von Pressemitteilung
Oktober 14, 2025
Gehwege und Straßenreinigung im Herbst

Foto: Image by NoName_13 from Pixabay, hfr

35
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Geesthacht (pm). Die Blätter verfärben sich, Eichel, Kastanien und Bucheckern fallen zu Boden – Herbstzeit ist Reinigungszeit: Auf welchen Wegen Anliegerinnen und Anlieger zum Besen greifen müssen, kann man übersichtlich in einem Flyer nachlesen, der kostenfrei im Geesthachter Rathaus (Markt 15) ausliegt. Zudem ist das Papier online unter https://www.geesthacht.de/Rathaus/Betriebshof/  abrufbar.

Neben den Räumpflichten, inklusive Zeitfenster und Taktung, sind darin auch viele praktische Tipps zur Laubentsorgung aufgeführt: Welche Art der Laubentsorgung ist die umweltfreundlichste und welche Ruhezeiten sind beim Einsatz von Laubsaugern und Laubgebläse zu beachten? Welche Blätter eignen sich zur Kompostierung und für welche Laubsorten wird diese eher nicht empfohlen? „Bei einem nicht zu großen Laubaufkommen können Sie das Laub auch einfach aufstapeln, die Tiere würden Ihnen dankbar sein für einen warmen Ort zum Überwintern. Somit hätten Sie auch etwas Gutes für die Natur getan“, heißt es in dem Flyer zur Laubsaison.

In Straßen mit einem hohen Aufkommen an städtischen Bäumen unterstützt die Stadt Geesthacht

im Herbst die Anliegerinnen und Anlieger durch Sonderreinigungen bei der Laubbeseitigung. Zudem stellt der städtische Betriebshof jedes Jahr innerhalb eines festgelegten Zeitraumes sogenannte Big Bags zur Verfügung. Diese Laubsäcke sind für Anliegerinnen und Anlieger gedacht, in deren Räumbereich das Laub städtischer Bäume fliegt. Für Laub aus Privatgärten werden keine Big Bags ausgegeben. Weitere Informationen zu diesem Verfahren erteilen die Mitarbeitenden der Städtischen Betriebe unter der Telefonnummer 04152 / 13 – 15 00.

Übrigens: Wer das Laub auf die Straße kehrt oder auf anderen öffentlichen Plätzen entsorgt und dabei erwischt wird, der kann zur Kasse gebeten werden. Denn in solchen Fällen kann gemäß § 6 in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Geesthacht ein Bußgeld verhängt werden. Dieses kann bis zu 511 Euro betragen. Das Entsorgen in den Wäldern ist ebenfalls verboten, die dortigen Baumarten reagieren empfindlich auf fremdes Laub.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Geesthacht ist über die Internetseite der Stadt (www.geesthacht.de) und dort über die Reiter „Rathaus“, „Ortsrecht/Satzungen“ und dann unter dem Punkt „Straßen“ einsehbar. Geregelt ist in dem Papier nicht nur die Beseitigung des Herbstlaubs, sondern auch der „Winterdienst“ der Anliegerinnen und Anlieger. Was beim Schneeschippen und Eisabstreuen zu beachten ist, können Interessierte zudem ebenfalls in dem übersichtlichen Flyer „Der Winter kommt – sind Sie bereit?“ nachlesen, der im Rathaus ausliegt und online hinterlegt ist. Er beinhaltet unter anderem Hinweise zur Vorbereitung auf die Wintermonate, inklusive Ratschläge zur Schnee- und Eisbeseitigung, Informationen über städtische Räumungsdienste und Vorschläge zur sicheren Fortbewegung auf winterlichen Straßen und Gehwegen.

Tags: GeesthachtHerbstStraßenreinigung

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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