Herzogtum Lauenburg (pm). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) modernisiert ihr Finanz- und Logistik-System, um auch künftig zuverlässige Zahlungen zu sichern. Am Montag, 6. Oktober 2025 kommt es daher bei leistungsrechtlichen Auskünften zu Einschränkungen.
Die BA bittet um Verständnis, dass Auskünfte für die Bereiche der Arbeitslosen- und Grundsicherung, der Familienkassen und zu Zahlungen an Maßnahmeträger an diesem Tag nur bedingt möglich sind. Dies betrifft beispielsweise Auskünfte zum aktuellen Stand einer Auszahlung und Auskünfte zu Überweisungen von Forderungen bzw. Rechnungen.
Nicht betroffen sind die regelmäßigen Zahlungen selbst (z.B. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Kindergeld usw.). Diese werden weiterhin fristgerecht ausgezahlt. Auch die Bargeldversorgung in dringenden Fällen ist sichergestellt.
Aufgrund der Umstellung und des Quartalswechsels kann es bei Nachfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Die BA empfiehlt daher, Vorsprachen und Anrufe an diesem Tag möglichst auf dringende Angelegenheiten zu beschränken. Kundinnen und Kunden können ihr Anliegen alternativ über die eServices, die BA-mobil-App, die Jobcenter-App oder Jobcenter.Digital übermitteln.
Informationen zur Nutzung der eServices finden sich unter:
Informationen zur Nutzung der Kunden-Apps finden sich unter: