Ratzeburg (pm). Am Mittwoch, 15. Oktober 2025, findet um 19 Uhr in der Aula der Lauenburgischen Gelehrtenschule, Bahnhofsallee 22, eine Einwohnerversammlung zum Thema „Kommunale Wärmeplanung“ statt. Stadtpräsident Andreas von Gropper lädt Bürgerinnen und Bürger der Inselstadt ein, zahlreich zu erscheinen und ihre Fragen mitzubringen.
Einführend wird ein Vertreter der Vereinigte Stadtwerke GmbH einen Überblick zum Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ratzeburg geben. Die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung ist in § 7 Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein geregelt. Kleinere Kommunen wie Ratzeburg müssen bis zum 30. Juni 2028 dieser Verpflichtung nachkommen. Die Stadt Ratzeburg hat die Vereinigte Stadtwerke GmbH mit der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung ist der Bericht des Bürgermeisters zu aktuellen Themen. Die Tagesordnung kann durch die Einwohnerversammlung ergänzt werden. Schriftliche Anregungen und Vorschläge dazu können im Vorwege beim Bürgermeister der Stadt Ratzeburg, Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg oder unter einwohnerversammlung@ratzeburg.de eingereicht werden.
Allgemeine Hinweise:
Im Eingangsbereich der Aula ist der Personalausweis oder eine Meldebestätigung bereit zu halten, damit den Einwohnerinnen und Einwohnern Stimmkarten ausgehändigt werden können. So wird gewährleistet, dass nur Berechtigte ihre Stimme abgeben können.
Der Stadtpräsident leitet die Einwohnerversammlung. Er kann die Redezeit je Rednerinnen und Redner beschränken, falls dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einwohnerversammlung erforderlich ist.
Alle Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung werden in einer Niederschrift festgehalten. Über Anregungen und Vorschläge aus der Einwohnerversammlung ist offen abzustimmen. Vor der Abstimmung sind die Anregungen und Vorschläge schriftlich festzulegen. Sie gelten als angenommen, wenn für sie die Stimmen von mehr als 50 Prozent der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Eine Abstimmung über Anregungen und Vorschläge, die nicht Angelegenheiten der Stadt Ratzeburg betreffen, ist nicht zulässig. Anregungen und Vorschläge werden den zuständigen Gremien der Stadt zu deren nächsten Sitzungen vorgelegt.