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Titel Herzogtum Lauenburg Geesthacht

Bekämpfung des illegalen Glücksspiels

Generalstaatsanwaltschaft, Polizei und Steuerfahndung vollstrecken Durchsuchungsbeschlüsse

von Pressemitteilung
September 20, 2025
Verkehrsunfall mit drei Verletzten

Foto: Image by Max from Pixabay, hfr

108
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Geesthacht/Lauenburg/Hamburg (pm). Unter Federführung der bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig eingerichteten Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (KE OK) haben die Polizeidirektion Ratzeburg sowie weitere Kräfte der Landespolizei und das Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste – Steuerfahndung – am 19. September 2025 gemeinsam Durchsuchungsbeschlüsse für zahlreiche Gaststätten und mehrere Wohnungen unter anderem in Geesthacht, Lauenburg und Hamburg vollstreckt. Hintergrund sind Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen durch das Aufstellen von Spielautomaten.

An den Maßnahmen waren über 400 Polizeibeamte sowie Steuerfahnderinnen und -fahnder des Landes Schleswig-Holstein und eine Vielzahl von Polizeibeamten der Freien und Hansestadt Hamburg sowie die Ordnungsämter der Städte Geesthacht und Lauenburg beteiligt.

Im Rahmen der Maßnahmen sind unter anderem mehr als 50 Spielautomaten und Beweismittel in Form von Unterlagen sowie elektronischen Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen.

Ferner konnten im Rahmen der Vermögensabschöpfung durch die Beschuldigten mutmaßlich erlangte inkriminierte Vermögenswerte (u.a. Bargeld, hochwertige Kraftfahrzeuge und Immobilien) in Höhe von über 1.000.000 Euro vorläufig gesichert werden.

Aufgrund der laufenden Ermittlungen werden zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte gegeben.

Tags: GeesthachtLauenburg

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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