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Titel Gesundheit

Nur jedes zweite Kind im Herzogtum Lauenburg geht zur Zahnvorsorge

Kinderzähne sind ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule

von Pressemitteilung
September 18, 2025
Nur jedes zweite Kind im Herzogtum Lauenburg geht zur Zahnvorsorge

Viel Luft nach oben bei der Zahnvorsorge: Im Kreis Herzogtum Lauenburg ging 2024 nur jedes zweite Kind regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt. Foto: AOK, colourbox, hfr.

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Herzogtum Lauenburg (pm). Jedes zweite Kind im Kreis Herzogtum Lauenburg geht nicht zur Zahnvorsorge. Das ergab eine aktuelle Auswertung der AOK NordWest anlässlich des Tages der Zahngesundheit am 25. September. Danach nahmen 1.851 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren die kostenfreien Untersuchungen der Zahnvorsorge im Rahmen der Individualprophylaxe von Kindern und Jugendlichen in Anspruch. Das entspricht nur 44,8 Prozent aller AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe im Kreis Herzogtum Lauenburg. Rund die Hälfte der Kinder nutzt das Angebot nicht. „Bei der Zahnvorsorge ist noch viel Luft nach oben. Kontinuierliche Zahnarztbesuche sind entscheidend für die lebenslange Erhaltung der Mundgesundheit. Je früher dabei mit der gezielten Zahnpflege begonnen wird, desto besser“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Zahnvorsorge sollte so früh wie möglich beginnen. Daher sollten Kinder bis sechs Jahre im Kreis Herzogtum Lauenburg die zahnmedizinische Früherkennung nutzen. Foto: AOK, colourbox, hfr.

Zahngesundheit so früh wie möglich

Kinderzähne sind bereits ab dem ersten Zahn anfällig für Karies und Zahnfäule. Daher gibt es für Kinder bis sechs Jahre die zahnmedizinische Früherkennung. So nutzten im vergangenen Jahr im Kreis Herzogtum Lauenburg 541 Kinder die Untersuchungen zur Frühprävention, in 2023 waren es 572. „Um Karies im Milchzahngebiss von Kleinkindern zu vermeiden, sollte die Zahnvorsorge schon mit dem Durchbruch des ersten Zahns beginnen“, so Wunsch. Denn gesunde Milchzähne verringern das Risiko von Zahn- und Kieferfehlstellungen der bleibenden Zähne. Auch die Eltern sollten die Phase, in der die ersten Zähne durchbrechen, gut mitbegleiten und das Kind an eine regelmäßige Zahnpflege gewöhnen. „Mit der zahnmedizinischen Früherkennung stärken wir die frühkindliche Mundgesundheit und wollen den Kindern direkt am Lebensanfang die Basis für eine zahngesunde Zukunft geben“, so Wunsch.

Halbjährliche Untersuchung ab dem sechsten Lebensjahr

Nach der zahnärztlichen Früherkennung werden die Kinder von sechs bis 17 Jahren im Rahmen der Individualprophylaxe dann halbjährlich untersucht. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Prophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr zweimal im Jahr. Auch die Fissurenversiegelung der bleibenden großen Backenzähne wird bis zum 18. Lebensjahr vollständig bezahlt.

Neue Dokumentation der Früherkennung

Damit Eltern besser über die vorhandenen zahnärztlichen Früherkennungsangebote informiert sind, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geplant, das Kinderuntersuchungsheft umfangreich anzupassen. Ab dem 1. Januar 2026 werden auch die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt dokumentiert und mit Hinweisen für die Eltern ergänzt. Bisher erfolgte das gesondert in eigenen Heften der Zahnärzteschaft, den sogenannten Kinderzahnpässen.

 Gesund beginnt im Mund – von Anfang an!

Der diesjährige Tag der Zahngesundheit steht unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – – Superkraft Spucke“. Denn neben einer gesunden Mundflora und regelmäßiger zahnmedizinischen Prophylaxe ist ein ausreichender Speichelfluss wichtig für die Mundgesundheit. Mehr Informationen dazu gibt es im Internet unter tagderzahngesundheit.de/.

Tags: AOKGesundheitstippszahnärztliche Vorsorge

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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