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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Sandesneben-Nusse

Blaualgen im Ritzerauer See: Vorläufiges Badeverbot

von Pressemitteilung
August 20, 2025
Badewarnung: Blaualgen im Gudower See

Foto: Image by Pete Linforth from Pixabay, hfr

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Ritzerau (pm). Auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg hat das Amt Sandesneben-Nusse heute, 19.08.2025, für die Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau, ein vorläufiges Badeverbot angeordnet. Eine deutlich sichtbare Beschilderung wurde an der Badestelle angebracht.

Der Bürgermeister der Gemeinde Ritzerau hat am 18. August 2025 erneut eine Massenentwicklung von Blaualgen an der Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau festgestellt. Die Blaualgenbelastung hält mit Stand 19. August 2025 weiter an. Für die Bademöglichkeit musste bereits am 22. Juli ein vorläufiges Badeverbot auf Grund der Blaualgenbelastung ausgesprochen werden, konnte jedoch auf Grund der rückläufigen Blaualgenbelastung am 5. August 2025 in eine Badewarnung zurückgestuft werden.

Blaualgen können giftig sein. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren kann und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten können, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden in belastetem Wasser. Treten nach dem Baden entsprechende Symptome auf, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt eine Empfehlung zur Aufhebung des Badeverbotes gegenüber der Ordnungsbehörde aussprechen.

Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg unter: www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de.

Tags: BadeseeRitzerau

Pressemitteilung

Bei Pressemitteilungen handelt es sich nicht um eine neutrale beziehungsweise kritische Berichterstattung im klassischen journalistischen Sinne. Es sind in der Regel Texte von Parteien, Organisationen, Institutionen und Unternehmen und schildern oft nur eine Sicht der Dinge. Die Redaktion von Herzogtum direkt prüft Pressemitteilungen vor Veröffentlichung stets nach bestem Wissen und Gewissen. So werden unter anderem Superlative und nicht belegbare Behauptungen aus den Texten entfernt.

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