Kiel (pm). Erstmals gibt es einen umfassenden und ausführlichen Überblick über den Einzelhandel in Schleswig-Holstein. Das Innenministerium stellt den Kommunen die umfangreichen Daten und Ergebnisse der Einzelhandelserfassung Schleswig-Holstein 2024 zur Verfügung. Die Kommunen können für ihre kommunalen Planungen über das Flächenmanagementkataster der Landesplanung auf die Daten zugreifen und sie nutzen.
Erfasst worden sind rund 12.900 Einzelhandelsbetriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von etwa 5,2 Millionen Quadratmetern – das entspricht rund 4% der gesamten deutschen Verkaufsfläche.
In einem umfangreichen Ergebnisbericht sind alle Zentralen Orte des Landes mit ihren Versorgungsbereichen mit Steckbriefen und regionalen Übersichtskarten aufgelistet worden. So kann beispielsweise auf den Karten gesehen werden, wie und wo die Versorgung mit Supermarkt, Discounter oder Drogeriemarkt in Kommunen, wie Ahrensbök, Kappeln oder Wrist ist. Es sind für alle Kommunen im Land unter anderem Kaufkraft und Einzelhandelsbestand erhoben worden.
Auffällig ist, wie gut die Zentralen Orte des Landes miteinander verknüpft sind, so dass selbst kleinere Orte im ländlichen Raum mitversorgt werden. Über 99% der Bevölkerung können z. B. mit dem Auto innerhalb von maximal 15 Minuten einen qualifizierten Lebensmittelmarkt erreichen. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung lebt innerhalb von maximal 1.000 Metern von einem Lebensmittelmarkt entfernt.
Zudem weisen nur 5% der Betriebe kaum oder keine Digitalisierungsansätze auf. Stattdessen sind rund ein Drittel der Betriebe über eine eigene Homepage oder über Social Media zu finden. Auch wenn Herausforderungen, wie z. B. der Umgang mit der Leerstandsproblematik in einigen Innenstädten des Landes, bestehen, steht Schleswig-Holstein insgesamt mit einer gut ausgebauten Infrastruktur, einer Mischung aus modernen Einkaufszentren und traditionellen Fachgeschäften und einer sehr guten Nahversorgung gut aufgestellt da. Dazu stellt noch der auf den skandinavischen Kunden ausgerichtete Grenzhandel nahe der dänischen Grenze eine besondere und attraktive Form des Einzelhandels dar. Die Erhebung wurde im Zeitraum zwischen Oktober 2023 und Juli 2024 im Auftrag des Innenministeriums von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) durchgeführt.
„Die Ergebnisse der landesweiten Einzelhandelserhebung sorgen erstmals für eine einheitliche und aktuelle Übersicht der Einzelhandelsausstattung und der Standortlagen von Einzelhandelsbetrieben sowie der bestehenden Leerstände in den Städten und Gemeinden des Landes. Eine derartig umfassende und genaue Aufstellung hat es bislang noch nicht gegeben. Damit ist es beispielsweise möglich, entsprechende Schlüsse über den Zustand von Innenstädten und Ortszentren oder für die Beurteilung und Planung von Einzelhandelsgroßprojekten zu ziehen“, so Innenstaatssekretär Frederik Hogrefe.
Die räumliche Verteilung, sowie die Größen- und Betriebsstruktur wurden untersucht, genauso wie die Auswirkungen des Online-Handels auf die Standorte in Schleswig-Holstein. Die Daten ermöglichen so unterschiedliche Auswertungen. Auch Versorgungslücken außerhalb Zentraler Orte lassen sich so aufzeigen.
Neben der reinen Datenanalyse des Einzelhandelsbestandes bietet die Erfassung auch eine Übersicht über die Möglichkeiten der Kommunen, um auf die neuen Herausforderungen und die zum Teil notwendige Transformation reagieren zu können, wie ein aktives Innenstadtmanagement, die Erstellung oder Fortschreibung von Einzelhandels- oder Nahversorgungskonzepten.
Darüber hinaus stellt das Innenministerium Schleswig-Holstein den Kommunen, Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern, Projektentwicklerinnen und Projektentwicklern und Gutachterbüros eine Handreichung als rechtlich unverbindliche Arbeitshilfe zur Verfügung, um Standorte für großflächigen Einzelhandel zu planen. Die Handreichung richtet sich außerdem an Einzelhandelsunternehmen sowie an die Industrie- und Handelskammern und die Einzelhandelsverbände. Sie erläutert die Vorgaben im Landesentwicklungsplan und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung.
„Dies ist eine wichtige Hilfestellung und Unterstützung für planende Kommunen und alle weiteren Beteiligten. Mit der Handreichung wollen wir die Entscheidungen der Landesplanung bei der praktischen Anwendung der Regelungen zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben im Landesentwicklungsplan noch transparenter und nachvollziehbarer machen. Damit können alle Beteiligten besser einschätzen, welche Aspekte bei der Planung neuer Einzelhandelsvorhaben berücksichtigt werden müssen.“
Die Ergebnisse der Einzelhandelserhebung sowie die Handreichung wurden vorab im Rahmen des „Runden Tisches Einzelhandel“ erörtert. In diesem sind auf Initiative des Innenministeriums das Wirtschaftsministerium, die Kommunalen Landesverbände, Fachverbände des Einzelhandels, der Unternehmensverband Nord, die Industrie- und Handelskammern des Landes, Haus & Grund SH und der Landesverband SH der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. vertreten. Sie wurden von den Mitgliedern des Runden Tisches als wichtige Instrumente herausgestellt.
Die Handreichung und die Daten der Einzelhandelserfassung sollen in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden.
Der Bericht zur landesweiten Einzelhandelserhebung 2024 und die Handreichung zum Thema Einzelhandel im Landesentwicklungsplan sind hier veröffentlicht:
schleswig-holstein.de – Landesplanung – Räumliche Steuerung von großflächigem Einzelhandel
Die umfangreiche Einzelhandelserfassung finden Sie hier: