Geesthacht (pm). Während sich so mancher über prächtige Hecken und Büsche vor der Haustür freut, ärgern sich andere über die unliebsame Bekanntschaft mit weit ausladenden Ästen und Zweigen, die auf öffentliche Gehwege und Fahrbahnen ragen. Denn dadurch kann der Verkehrsraum nicht so sicher wie vorgesehen genutzt werden. Insbesondere für Eltern mit Kindern, Personen, die auf Rollstühle angewiesen sind, sowie ältere Bürgerinnen und Bürger führt dies zu Gefahren, die vermeidbar sind.
Der Fachdienst Öffentliche Sicherheit des Geesthachter Rathauses macht darum darauf aufmerksam, dass nach § 33 Abs. 3 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25.11.2003 der öffentliche Verkehrsraum von Anpflanzungen freizuhalten ist, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.Alle Grundstücksbesitzende, Mietende und Pachtende werden daher gebeten, den Zustand ihrer vorhandenen Grünanpflanzungen zu überprüfen und falls notwendig, einen Rückschnitt der Hecken, Büsche und Bäume vorzunehmen. Das bedeutet konkret: Im Bereich von Gehwegen muss der Freischnitt bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 Meter und in der Breite bis zur Grundstücksgrenze erfolgen, über Straßen und Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Außerdem müssen Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschilder von Grünbewuchs freigehalten werden. Wichtig: Bitte achten Sie vor dem Rückschnitt darauf, ob in den Grünanpflanzungen Vögel brüten.