Ritzerau (pm). Das am 22. Juli 2025 auf Grund der Massenentwicklung von Blaualgen ausgesprochene Badeverbot an der Bademöglichkeit Ritzerauer See wurde von der Ordnungsbehörde des Amtes Sandesneben-Nusse wieder aufgehoben. Dieses teilte der Fachdienst Gesundheit der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg mit.
Bei bestimmten Wetterlagen kann es im Ritzerauer See jedoch zu jeder Zeit erneut zu einer vermehrten Entwicklung von Blaualgen kommen. Daher wurde der örtlichen Ordnungsbehörde des Amtes Sandesneben-Nusse vom Fachdienst Gesundheit empfohlen, für die Bademöglichkeit Ritzerauer See eine Badewarnung bestehen zu lassen und am Ritzerauer See mit Hinweistafeln darüber zu informieren.
Blaualgenmassenentwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten kann, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden im Ritzerauer See. In allen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird der Fachdienst Gesundheit die Öffentlichkeit darüber unterrichten.