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Titel Herzogtum Lauenburg Amt Hohe Elbgeest

Eingemeindung des Sachsenwaldes: Land legt Gesetzesvorschlag vor – Kommunen zeigen sich skeptisch

von Andreas Anders
August 2, 2025
Umfassende Beratungsangebote für Kulturschaffende
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Aumühle/Kiel (aa). Der bislang gemeindefreie Forstgutsbezirk Sachsenwald soll zum 1. Januar 2026 in benachbarte Gemeinden integriert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf in Form einer sogenannten Formulierungshilfe hat das Innenministerium jetzt dem Landtag vorgelegt. Das Kabinett stimmte dem Vorschlag am Dienstag zu. Der Landtag hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr beauftragt, eine Lösung für die rechtliche Sonderstellung gemeindefreier Gebiete zu entwickeln.

Der Vorschlag sieht vor, dass der flächenmäßig größte Teil des Sachsenwaldes der Gemeinde Aumühle zugeordnet wird. Weitere Flächen sollen auf die Gemeinden Kasseburg, Möhnsen, Schwarzenbek, Brunstorf, Dassendorf, Kröppelshagen-Fahrendorf und Börnsen verteilt werden. Die Aufteilung orientiert sich vollständig an einem Vorschlag des Amtes Hohe Elbgeest, der mit den betroffenen Kommunen abgestimmt wurde.

Hintergrund ist die bisherige Sonderstellung des Sachsenwaldes, die in den vergangenen Jahren immer wieder für Kritik gesorgt hatte – etwa wegen besonders niedriger Steuerabgaben von im Wald ansässigen Unternehmen. Keine Gemeinde hatte sich zunächst bereit erklärt, das Gebiet zu übernehmen. Nun sollen laut Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) die nächsten Schritte folgen können.

Privatwald bleibt privat – keine Straßenlasten für Kommunen

Das Innenministerium betont, dass der Sachsenwald auch nach der Eingemeindung in Privatbesitz bleibt. Daraus ergäben sich keine neuen Verpflichtungen für die Kommunen, etwa in Bezug auf Wegeunterhaltung oder Brandschutz. Auch Straßenlasten entstünden nicht, da es sich überwiegend um Privatwege handele.

Ein Brandschutzkonzept für das Waldgebiet liegt im Kreis Herzogtum Lauenburg bislang nicht vor, soll aber unabhängig von der Eingemeindung in den nächsten Jahren erstellt werden. Maßnahmen wie Löschwasserbereitstellung könnten, so das Ministerium, von der Forstbehörde gegenüber den Eigentümern – nicht den Gemeinden – eingefordert werden.

Kommunen fordern Unterstützung

Trotz der rechtlich klargestellten Zuständigkeiten bleiben viele Kommunen skeptisch. Sie sehen organisatorische und finanzielle Herausforderungen auf sich zukommen – insbesondere bei der Schaffung von Planungsrecht in dem bislang unerschlossenen Gebiet. Wie der NDR am 30. Juli 2025 berichtet, warnen kommunale Vertreter davor, dass der Aufbau notwendiger Verwaltungsstrukturen Jahre in Anspruch nehmen werde. Zum Beitrag des NDR

Zudem kritisieren mehrere Gemeinden, dass das Land keine finanzielle Kompensation für die Eingemeindung vorsieht. Man erwarte ein Entgegenkommen des Landes, heißt es aus kommunalen Kreisen. Andernfalls werde auch rechtlicher Widerstand nicht ausgeschlossen.

Weitere Eingemeindung im Kreis Segeberg

Zeitgleich mit dem Sachsenwald soll auch der Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg zum 1. Januar 2026 eingemeindet werden. Hier hatten sich die betroffenen Gemeinden im Unterschied zum Sachsenwald freiwillig auf eine Eingliederung verständigt.

Mit dem Vollzug der geplanten Regelung wird der Forstgutsbezirk Sachsenwald als eigenständige Verwaltungseinheit aufgelöst.

Tags: SachsenwaldSteueroase

Andreas Anders

Herausgeber von Herzogtum direkt.

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