Herzogtum Lauenburg (pm). Gewalt gegen Rettungskräfte gefährdet Notleidende und deren Helfer. In einer aktuellen Onlineumfrage des Deutschen Feuerwehrverbandes und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gaben über 50 Prozent der Befragten an, innerhalb der letzten zwei Jahre im Einsatz angegriffen worden zu sein. Die Behinderung von Rettungskräften sowie tätliche Angriffe können mehrjährige Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Besonderer Schutz während Rettungseinsätzen
Angehörige der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Rettungs- und ärztlichen Notdienste sowie von Notaufnahmen, die bei einem Unglücksfall, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten, sind vom Gesetzgeber ausdrücklich geschützt. Wer diese tätlich angreift, riskiert eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Auch Rettungskräfte in solchen Situationen durch Gewalt oder Androhung von Gewalt zu behindern, kann mit einer Geld- oder Haftstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen, wenn zum Beispiel eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wird, ist eine Haftstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren möglich.
Den Weg zu versperren, kann bereits strafbar sein
Behinderung meint jedes merkliche Stören, das nicht geringfügig ist und die Rettung erschwert. Eine Strafe droht also auch, wenn die Hilfe nicht verhindert wird. Als Gewalt kann sowohl der Versuch gelten, einen oder mehrere Helfer direkt abzuhalten, als auch indirekt zu behindern, indem zum Beispiel mit dem Auto der Weg versperrt wird. Die Störung vorbereitender Maßnahmen wie der Anfahrt zum Einsatzort kann ebenfalls bestraft werden.
Straftaten durch Hilfebedürftige
Die Straftatbestände Widerstand und tätlicher Angriff gegen Rettungskräfte können laut Gesetz nur durch Außenstehende begangen werden, die nicht Ziel der Hilfsmaßnahmen sind. Doch auch notleidende Personen selbst können zu Tätern werden, beispielsweise in Form von Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung oder gefährlicher Körperverletzung. Im schlimmsten Fall ist mit mehrjährigen Haftstrafen zu rechnen.
Im Zweifelsfall sollten man sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden sich über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
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