Ritzerau/Nusse (pm). Das Gesundheitsamt des Kreises Herzogtum Lauenburg empfahl dem Amt Sandesneben-Nusse am 22. Juli 2025, für die Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau, ein vorläufiges Badeverbot anzuordnen und dies durch deutlich sichtbare Schilder an der Badestelle bekannt zu machen. Der Bürgermeister der Gemeinde Ritzerau hat am 19. Juli 2025 eine Massenentwicklung von Blaualgen an der Bademöglichkeit am Ritzerauer See in Ritzerau festgestellt und vorsorglich ein Badeverbot verhängt.
Die Blaualgenbelastung hält mit Stand 22. Juli 2025 weiter an und wurde auch durch Laboruntersuchungen bestätigt – das Gesundheitsamt dankt dem Bürgermeister für sein umsichtiges Handeln und empfiehlt dem Amt Sandesneben-Nusse, das Badeverbot bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten.
Blaualgen können giftig sein. Weil die Haut bei Kontakt mit Blaualgen mit Reizungen reagieren kann und durch Verschlucken von blaualgenhaltigem Wasser Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall auftreten können, warnt das Gesundheitsamt vor dem Baden an der vorgenannten Bademöglichkeit. Sofern nach dem Baden in dem blaualgenhaltigen Wasser entsprechende Symptome auftreten, sollte ein Arzt aufgesucht werden.
In natürlichen Badegewässern können sich bei bestimmten Wetterbedingungen Blaualgen stark vermehren und das Badevergnügen beeinträchtigen. Derartige Entwicklungen sind meist nicht vorhersehbar oder ändern sich sehr rasch. Die Massenvermehrungen können sich ebenso innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wieder auflösen. Sobald das Baden wieder gefahrlos möglich ist, wird das Gesundheitsamt eine Empfehlung zur Aufhebung des Badeverbotes gegenüber der Ordnungsbehörde aussprechen.
Weitere Informationen über die Badegewässerqualität im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie unter:
www.badegewaesserqualitaet.schleswig-holstein.de