Mölln (pm). Die Stadt Mölln informiert alle Bürgerinnen und Bürger über geplante Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein – vorbehaltlich der rechtzeitigen Verabschiedung der Landesgesetzesänderung.
Kernpunkte:
- Bis 30.09.2025 bleibt alles wie bisher: Die Fischereiabgabe beträgt 10 Euro pro Jahr, weitere Gebühren fallen nicht an.
- Ab 01.10.2025: Beim Erwerb der Fischereiabgabe in der örtlichen Behörde wird zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro je Vorgang fällig (insgesamt 18 Euro pro Jahr). Online bleibt es zunächst bei 10 Euro.
- Ab 01.01.2026: Die Fischereiabgabe steigt auf 18 Euro pro Jahr zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 2 Euro beim Online-Bezug (also 20 Euro online, 28 Euro in der Behörde pro Jahr).
- Auch für den Urlauberfischereischein gelten neue Gebühren ab 2026: Online 38 Euro, in der Behörde 50 Euro.
Alle Details und ein ausführlicher Bericht sind in der Mölln-App sowie auf www.moelln.de unter „Aktuelles“ abrufbar.