Kreis Herzogtum Lauenburg (pm). Zur Jahresmitte zeichnet sich ein deutliches Defizit im Kreishaushalt ab und Landrat Dr. Christoph Mager verhängt daher eine haushaltswirtschaftliche Sperre. In der aktuellen Haushaltssatzung plante der Kreis mit einem Defizit von rund 22,7 Mio. Euro, doch es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass besonders im Sozialbereich mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen ist.
„Wir werden den Kreistag daher darum bitten, einen Nachtragshaushalt zu beraten und zu beschließen“, schildert Landrat Dr. Christoph Mager. Um eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage zu vermeiden, ordnete der Landrat zum 23. Juni 2025 daher eine Haushaltssperre für die Kreisverwaltung an.

Das bedeutet, dass bis zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes alle nicht zwingend notwendigen oder gesetzlich verpflichtenden Ausgaben der Kreisverwaltung gestoppt werden. Nur in Ausnahmefällen und mit direkter Genehmigung durch den Landrat sind noch neue finanzielle Verpflichtungen für die Kreisverwaltung möglich.
Landrat Dr. Mager beruft sich dabei auf §29 der Gemeindehaushaltsverordnung in Schleswig-Holstein. Gründe für die haushaltspolitische Schieflage sieht der Landrat in den ungebrochen extrem ansteigenden Sozialaufwendungen. Insbesondere für die Finanzierung der KiTa-Kosten sowie für die Leistungen der Eingliederungshilfe reichen die bereits eingeplanten Kostensteigerungen nicht aus. Obwohl im Kreishaushalt bei der Eingliederungshilfe, die ein Volumen von 71 Mio. € ausmacht, mit überdurchschnittlichen Steigerungen von fast 6% gerechnet wurde, muss nach den Leistungen der ersten Jahreshälfte mit einer Steigerung von rund 17% gerechnet werden.
Ein wesentlicher Grund für diese Steigerung ist eine bundesgesetzliche Regelung, nach der Tarifergebnisse von Leistungsanbietern zwingend als wirtschaftlich anzuerkennen sind. Tarifsteigerungen bei einem der größten Leistungsanbieter im Kreis von rund 25 % in den relevanten Entgeltgruppen haben in der Folge zu erheblichen Kostensteigerungen geführt, die im Haushalt nicht kompensiert werden können.
Wichtig ist für den Landrat deshalb: „Die Haushaltssperre ist das Ergebnis von bundes- und landesgesetzlichen Entwicklungen, die nicht in der Verantwortung von Kreisverwaltung und Kreistag liegen.“
Die Haushaltssperre gilt bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes. Trotz der akuten Haushaltslage sollen aber Zukunftsinvestitionen nicht vernachlässigt werden. „Unsere Aufgaben bei der Sicherstellung von Kitas, Schulen, sozialer Grundversorgung sowie sicherheitsrelevante Aufgaben werden wir natürlich weiter vollumfänglich erfüllen“, sagt Landrat Dr. Mager und erklärt: „Die Kreistagsfraktionen werden nun über einen Nachtragshaushalt beraten müssen, um die Finanzplanung wieder auf ein solides Fundament zu stellen.“