Kiel (pm). Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) zieht eine positive Bilanz zur erstmals umgesetzten Wildgänserichtlinie: 100 landwirtschaftliche Betriebe aus ganz Schleswig-Holstein haben bis zum Antragsstichtag am 15. Juni Entschädigungen für Schäden durch ziehende Wildgänse beantragt. Die eingereichten Anträge erreichen in ihrem Volumen die bereitgestellten Mittel in Höhe von 350.000 Euro. „Die Landesregierung ist sich der Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe durch von Gänsen verursachte Schäden bewusst und hat mit der neuen Wildgänse-Richtlinie einen weiteren Schritt unternommen, um finanzielle Ausgleichszahlungen zu ermöglichen. Uns war wichtig, dass das Verfahren schnell und unbürokratisch umgesetzt wird – und das ist gelungen. Klar ist aber auch: Die Bekämpfung von Gänseschäden braucht eine langfristige und ausgewogene Strategie, die Landwirtschaft, Naturschutz und europarechtliche Vorgaben in Einklang bringt“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz.
Die Landesregierung hatte das neue Entschädigungsinstrument im Frühjahr auf den Weg gebracht. Ziel war eine schnelle und unbürokratische Unterstützung für Betriebe, die durch rastende Wildgänse erhebliche Ertragseinbußen erleiden. Die Richtlinie ergänzt bestehende Maßnahmen im Vertragsnaturschutz und bietet erstmals flächendeckend eine pauschalierte Entschädigungsmöglichkeit.
„Die Rückmeldungen aus der Praxis sind für uns ein wichtiger Gradmesser – auch für mögliche Weiterentwicklungen. Wir werden die Umsetzung sorgfältig evaluieren. Wichtig ist, dass wir auch im kommenden Jahr alle verfügbaren Handlungsspielräume nutzen, um einen fairen Ausgleich zwischen Artenschutz, landwirtschaftlicher Nutzung und dem Erhalt unserer Kulturlandschaft zu ermöglichen“, so Schwarz.
Hintergrund:
Die Wildgänserichtlinie ermöglicht Landwirtinnen und Landwirten, Entschädigungen für Schäden durch ziehende Wildgänse zu beantragen, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Mai auftreten. Voraussetzung ist eine Schadensfeststellung durch Sachverständige oder ein Versicherungsunternehmen. Die Entschädigung erfolgt auf Basis pauschalierter Schadensklassen und kann in Abhängigkeit vom Umfang der betroffenen Flächen und dem Grad der Schädigung zwischen 500 und 25.000 Euro je Betrieb betragen.
Weitere Informationen finden sich hier: schleswig-holstein.de – Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz – Ausgleich von landwirtschaftlichen Schäden durch ziehende Wildgänse