Herzogtum Lauenburg (pm). Wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht, denken Eltern im Kreis Herzogtum Lauenburg in erster Linie an Stürze oder Unfälle im Straßenverkehr. Tatsächlich aber lauern viele Unfallgefahren für Kinder gerade dort, wo Eltern es nicht vermuten: in den eigenen vier Wänden. So wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 insgesamt 159 Kleinkinder im Alter bis zu zehn Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ins Krankenhaus eingewiesen. Dies teilt die AOK NordWest anlässlich des Kindersicherheitstages am 10. Juni auf Basis aktueller Zahlen des Statistischen Bundesamtes mit. Besonders betroffen sind dabei die Ein- bis Fünfjährigen. Auf diese Altersgruppe entfielen 68 Prozent der Krankenhauseinweisungen. „Unfälle gehören zu den größten Gesundheitsrisiken von Kindern. Zu den typischen Unfällen gehören neben Stürzen auch Verbrennungen und Verbrühungen. Gerade in der eigenen Wohnung wähnen Eltern ihre Kinder in Sicherheit. Das ist aber oft trügerisch, da die Gefahrenquellen von den Erwachsenen häufig unterschätzt werden „, sagt AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.
Eltern unterschätzen Unfallhäufigkeit zuhause
In der eigenen Wohnung sollten Eltern vorausschauend handeln und die Gefahren aus Kinderperspektive betrachten: Wenn das Licht im heißen Backofen leuchtet, das Fleisch in der Pfanne auf dem Herd brutzelt oder die heiße Suppe im Teller duftet, ist die kindliche Neugier geweckt. Genauso verlockend sind brennende Kerzen, der Kamin, ein Bügeleisen oder heißes Wasser aus Wasserhähnen und Teekannen. Dann sind Verbrühungen und Verbrennungen häufig vorprogrammiert. Betroffen von Verbrennungen oder Verätzungen sind vor allem Jungen: Auf sie entfielen im Jahr 2023 fast 63 Prozent der Behandlungsfälle im Krankenhaus.

Keine Hausmittel im Notfall
Wenn Kinder sich verbrennen oder verbrühen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen. Zuerst sollte in Brand geratene Kleidung mit Wasser gelöscht oder die Flammen mit einer Decke erstickt werden. Bei Verbrühungen muss die mit heißer Flüssigkeit durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausgezogen werden. Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, werden am besten mit handwarmem Wasser (mindestens 15 Grad Celsius) für zehn bis 15 Minuten gekühlt. Bei großflächigen Verbrennungen gilt insbesondere für Neugeborene und Säuglinge, dass nicht gekühlt werden sollte, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führen kann. Besser ist es, betroffene Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch abzudecken. „Bei größeren Verbrennungen sollten Eltern schnell den Notruf 112 wählen“, so Wunsch. Brandsalben, Brandbinden oder Öl dürfen nicht auf die Wunde aufgetragen werden, weil sie die Hitze im Gewebe halten und so verhindern, dass die Haut mit Luft versorgt wird. Auch sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder oder Öl sind tabu.
Weitere Informationen zur Kindersicherheit bei der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. unter www.kindersicherheit.de.