Kiel (pm). Schleswig-Holstein geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Zukünftig sollen der Fischereischein, der Urlauberfischereischein und die Fischereiabgabe digital beantragt beziehungsweise entrichtet werden können. Das Kabinett hat heute (1. April) einer entsprechenden Änderung des Landesfischereigesetzes zugestimmt. Auch andere Bundesländer zeigen großes Interesse und sind bereit, sich an dem in Schleswig-Holstein entwickelten EDV-Verfahren zu beteiligen. Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine entsprechende Nachnutzungsvereinbarung unterzeichnet.
„Mit diesem Schritt werden wir zum Vorreiter für eine moderne, digitale und effiziente Fischereiverwaltung in Deutschland. Unser Ziel ist es, dass künftig alle notwendigen Unterlagen als digitale Dokumente einfach auf dem Smartphone mitgeführt werden können – und somit die Fälschungsmöglichkeiten reduziert werden. Zugleich wird die Verwaltung durch die neuen automatisierten Prozesse auf längere Sicht entlastet“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz. Es wies zudem darauf hin, dass es den Fischereischein auch im Scheckkartenformat geben wird. „Die Neuausstellung nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, kann künftig entfallen. Damit wird im Interesse der Anglerinnen und Angler unnötige Bürokratie abgebaut“, so Schwarz.
Schleswig-Holstein hat sich in den letzten zwei Jahren deutschlandweit für eine Harmonisierung des Fischereischeinwesens stark gemacht. So wurde inzwischen ein bundesweit abgestimmter Fragenkatalog für die Fischereischeinprüfung veröffentlicht. Einheitliche Mindeststandards für die praktische Ausbildung sollen künftig eine universelle Anerkennung der Fischereischeinprüfungen in Deutschland sicherstellen. Derzeit entwickelt Schleswig-Holstein eine zentrale Datenbank für alle Fischereischeine und –abgaben, an der sich auch andere Bundesländer beteiligen werden. „Wir schaffen so die technischen Voraussetzungen für einen einheitlichen Fischereischein in Deutschland, der dann auch länderübergreifend digital durch die Fischereiaufsicht überprüfbar wird“, sagte Schwarz.
Hintergrund:
Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchte, benötigt, abgesehen von Ausnahmen an gewerblichen Angelteichen und auf Angelkuttern, einen Fischereischein und muss stets eine Fischereiabgabe entrichten. Bislang gibt es die Fischereischeine nur im Papierformat, auf die Fischereiabgabenachweise in Form von jährlichen Klebemarken aufgebracht werden. Jedes Bundesland hat diesbezüglich landesspezifische Regelungen und Muster, und mittlerweile sind Fälschungen dieser Dokumente deutschlandweit zu einem Problem geworden.
In Schleswig-Holstein gibt es rund 80.000 Fischereischeine, deutschlandweit sind es über 1,3 Millionen. Bislang müssen nach einem Umzug innerhalb von Deutschland diese Dokumente im Regelfall neu beantragt werden.